Kommission für Jugendmedienschutz

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist die zentrale und bundesweite Aufsichtsstelle für Jugendschutz im privaten Fernsehen sowie im Internet. Die rechtliche Grundlage für die Arbeit der KJM bietet der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.

Die KJM prüft, ob Anbieter*innen gegen die Vorgaben des JMStV verstoßen, und entscheidet ob und welche Maßnahmen gegebenenfalls notwendig sind. Sollten Maßnahmen erforderlich sein, werden diese von der entsprechenden Landesmedienanstalt vollzogen.

Neben der Prüfung von Sendungen und Angeboten übernimmt die KJM noch weitere Aufgaben. So kann sie beispielsweise Anträge zur Indizierung bei der BPjM stellen und selbst zu Anträgen Stellung nehmen. Auch definiert sie die Kriterien zur Anerkennung von Jugendschutzprogrammen, prüft und genehmigt technische Mittel zur Vorsperrung von Inhalten und legt Sendezeiten fest.

Weitere Informationen gibt es auf www.kjm-online.de.

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