Was bedeutet Indizierung?

Spiele mit Gewaltdarstellungen, die die Entwicklung und Erziehung junger Menschen nicht nur beeinträchtigen, sondern gefährden, werden von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) indiziert.

Das bedeutet, diese Spiele werden in die „Liste jugendgefährdender Medien“ gemäß § 18 des Jugendschutzgesetzes aufgenommen. Computerspiele können nur dann indiziert werden, wenn sie keine deutsche Alterskennzeichnung haben. Das Verfahren hierzu wird von der BzKJ durchgeführt.

Indizierte Spiele dürfen insbesondere

  • nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden,
  • in der Öffentlichkeit nicht beworben und ausgestellt werden,
  • nicht über den Versandhandel vertrieben werden.

Sie müssen aber für Erwachsene legal noch erhältlich sein – entweder in einem speziellen, nur Erwachsenen zugänglichen Geschäft oder per Internet in einer geschlossenen Benutzergruppe nur für Erwachsene. Über Indizierungsgründe und die Arbeit der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz kann man sich im Internet auf www.bzkj.de informieren.