Streaming & Influencer

Live-Streamer, Let’s-Player oder Influencer nutzen die verschiedensten Plattformen um ihre Zielgruppen zu erreichen. Je nachdem gelten individuelle Vorgaben zum Jugendschutz, bei deren Einhaltung die USK unterstützen kann.

Ob als Marketing-Agentur, Mediennetzwerk oder im Alleingang als Influencer – Jeder der in Deutschland Online-Content produziert hat sich bei der Veröffentlichung an die Vorgaben des JMStV zu halten. Je nach Plattform gelten dabei unterschiedliche Vorgaben. So ist es beispielsweise ein Unterschied, ob über die eigene Webseite oder einen externen Anbieter gestreamt wird, oder auf welchen sozialen Medien welche Inhalte veröffentlicht werden.

USK.online hilft dabei im Rahmen einer Mitgliedschaft Unternehmen oder Einzelpersonen geltendes Recht einzuhalten, und übernimmt auf Wunsch auch Aufgaben wie beispielsweise die des Jugendschutzbeauftragten.

Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben können Sie uns gerne kontaktieren.

Ansprechpartner

Lorenzo von Petersdorff