Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) ist ein zwischen den deutschen Bundesländern geschlossener Staatsvertrag.

Er soll in Deutschland dafür Sorge tragen, Kinder und Jugendliche im Bereich von Rundfunk und Telemedien, wozu neben Fernsehen und Radio auch das Internet zählt, zu schützen. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist in seiner heutigen Form 2016 in Kraft getreten.

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag soll nicht nur Heranwachsende vor schädlichen Medieninhalten schützen. Im Unterschied zum Jugendschutzgesetz (JuSchG) soll er zusätzlich auch die Erwachsenen vor strafrechtsrelevanten Inhalten schützen (Beispiel: Verletzung der Menschenwürde).

Ein weiterer wichtiger Unterschied zum Jugendschutzgesetz besteht darin, dass Medien im Rahmen des JMStV keine endgültige staatliche Altersfreigabe vor Veröffentlichung erhalten. Stattdessen funktioniert der JMStV vollständig durch Selbstkontrolle der Anbieter, die wiederum von der staatlichen Aufsicht (der Kommission für Jugendmedienschutz, KJM) kontrolliert wird. Das bedeutet, dass hier keine Altersfreigaben vor Veröffentlichungwie beim JuSchG erfolgen. Stattdessen schätzen Anbieter die Jugendschutzrelevanz ihrer Inhalte selbst ein. Der Zugang zu den entsprechend eingestuften Inhalten muss auf einem von zwei Wegen erfolgen: Entweder kann der Zugang mit technischen Hilfsmitteln (wie zum Beispiel durch ein Jugendschutz-Programm) eingeschränkt werden, oder durch eine Zeitbegrenzung zu bestimmten Zeiten unzugänglich gemacht werden.

Der Service-Bereich USK.online berät und begleitet seine Mitglieder bei der Umsetzung der Vorgaben des JMStV. Mehr Informationen zum Service und den Dienstleistungen von USK.online gibt es in unserem Unternehmensbereich.

Den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag finden Sie als Download in unseren Grundlagen.

Synonyme

JMStV

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