Jugendschutzgesetz

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das Kinder und Jugendliche schützen soll.

Es gilt im Bereich der Unterhaltungssoftware für solche Spiele, die auf Trägermedien (etwa auf Blu-Ray, DVD oder Spielmodul) oder in der Öffentlichkeit (etwa im Ladengeschäft, auf Jahrmärkten oder auf Messen) verfügbar sind. Die letzte Neufassung des Jugendschutzgesetzes ist zum 01. Mai 2021 in Kraft getreten.

Das Jugendschutzgesetz trägt dafür Sorge, dass Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung nicht durch ungeeignete Medieninhalte beeinträchtigt oder gefährdet werden. Zu diesem Zweck dürfen Filme und Computerspiele in der Öffentlichkeit nur dann für minderjährige Menschen zugänglich sein, wenn sie durch ein Verfahren nach dem Jugendschutzgesetz (§ 14 Absatz 6 JuSchG) für eine Altersstufe freigegeben und entsprechend gekennzeichnet werden.

Diese Freigabe erfolgt von staatlicher Seite durch die Obersten Landesjugendbehörden (OLJB), während der Verfahrensprozess durch die freiwilligen Selbstkontrollen der Wirtschaft organisiert wird. Im Falle von Computerspielen ist die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) für die Organisation der Prüfverfahren zuständig.

Die Alterskennzeichen gemäß JuSchG informieren darüber, ab welchem Alter bestimmte Spiele oder Filme der persönlichen Entwicklung von Heranwachsenden nicht mehr schaden können. Bei den Altersstufen handelt es sich nicht um eine pädagogische Eignungsempfehlung. Sie sind vielmehr eine Abgrenzung, ab wann aus staatlicher Perspektive des Jugendschutzes eine nachhaltig schädigende Wirkung ausgeschlossen wird.

Das Jugendschutzgesetz gilt nicht für jene Spiele, Filme oder Inhalte, die über sogenannte Telemedien oder Rundfunk verbreitet werden. Für Inhaltenämlich, die über das Internet herunterladbar sind, gilt statt des Jugendschutzgesetzes der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Das liegt daran, dass für Jugendschutz bei Telemedien oder Rundfunk (wozu das Internet gehört) nicht der Bund zuständig ist, sondern die (Bundes-)Länder. Aufgrund dieser Trennung der gesetzgeberischen Kompetenzen gelten für Spiele und Filme, die über das Internet verbreitet werden andere Regeln als für solche, die auf Datenträgern erhältlich sind.

Das Jugendschutzgesetz finden Sie als Download in unseren Grundlagen.

Synonyme

JuSchG

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