Jugendschutzsachverständige

Seit 2003 besteht ein Prüfgremium in einem Regelverfahren bei der USK aus vier ehrenamtlichen Jugendschutzsachverständigen und einem/einer Ständigen Vertreter*in der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB), der/die den Vorsitz innehat. Die Sachverständigen werden auf gemeinsamen Vorschlag der Obersten Landesjugendbehörden und der Computerspielewirtschaft vom USK-Beirat ernannt.

Die bis zu 50 ehrenamtlich tätigen Sachverständigen sind sowohl von der USK als auch von der Games-Branche unabhängig, das heißt, sie unterliegen keinen diesbezüglichen Weisungen und dürfen nicht in der Computerspiele-Wirtschaft beschäftigt sein. Sie sind alle in Berufen tätig, die mit der Mediennutzung und Medienerfahrung von Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Dazu gehören beispielsweise Tätigkeiten in Jugendbehörden, in der Wissenschaft, in kirchlichen Einrichtungen oder bei Trägern der freien Jugendhilfe. Viele von ihnen haben gleichzeitig auch Erfahrungen aus anderen Medienselbstkontrollen, wie zum Beispiel der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft), der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) oder der FSF (Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen).