Standardverfahren

Wenn Sie Computerspiele in Deutschland in der Öffentlichkeit auf einem Datenträger anbieten wollen, so können Sie hier ein Alterskennzeichen beantragen und sich zu den Kosten informieren.

Grundlagen

Die gesetzliche Grundlage für die Prüfungen der USK ist das Jugendschutzgesetz. Das Prüfverfahren regeln die Grundsätze der USK. Alle weiteren Informationen zu den Pflichten für Anbieter finden Sie hier.

Achtung: Neue Regeln für Prüfanträge seit dem 01. Januar 2023

Für Prüfanträge ab dem 01. Januar 2023 gelten neue Regeln für das Altersfreigabe-Verfahren gemäß § 14 Abs. 6 JuSchG. Diese umfassen im Wesentlichen:

  • USK-Alterskennzeichen werden um zusätzliche Hinweise ergänzt: Neben der Altersstufe werden künftig auch Zusatzhinweise zu den wesentlichen Gründen der Altersfreigabe durch die USK-Prüfgremien vergeben. Nach der Prüfung stellt die USK jeweils eigens generierte Grafikdateien (Altersstufe + Zusatzhinweise) zum Download zur Verfügung.
  • Nutzungsrisiken werden im Verfahren berücksichtigt: Bei der Beurteilung zur Altersfreigabe werden auch Nutzungsrisiken berücksichtigt, sofern diese auf Dauer angelegter Bestandteil des Spiels sind. Die Berücksichtigung kann vorrangig über Zusatzhinweise erfolgen. Wird ein erhebliches Risiko festgestellt, kann dies zu einer höheren Alterseinstufung führen.
  • Einbeziehen technischer Schutzkonzepte: Im Rahmen dieser Abwägung sind künftig auch Vorsorgemaßnahmen des Anbieters einzubeziehen.
  • Ausnahmeregelungen: In folgenden Fällen ergehen keine Zusatzhinweise: Altersfreigabe „USK ab 0 Jahren“ ohne Nutzungsfunktionalitäten, Messe-Demos, Prototypen, Cover Discs, Trailer.

Weitere Informationen zu den Pflichten für Anbieter finden Sie hier.

Prozess

Der Prozess einer Alterskennzeichnung durch die USK läuft in folgenden Schritten ab:

  1. Prüfantrag: Laden Sie sich den Prüfantrag (s.u.) herunter und füllen diesen aus. Ab dem 1.1.2023 nimmt die USK Prüfanträge nur mit neuem Antragsformular entgegen.
  2. Informationen zum Prüfgegenstand: Senden Sie uns das inhaltlich vollständige Spiel zusammen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Prüfantrag sowie allen verfügbaren und ausgedruckten Materialien wie Handbuch, Cover, Fact Sheet, Achievement-/ Trophäenliste, Komplettlösung, Cheats etc. Für Spiele, die einen Mehrspielermodus enthalten, benötigen wir eine prinzipielle Möglichkeit, diesen Modus zu begutachten: Zusätzliche Versionen / Accounts, Videomaterial vom Spielablauf und eine ausführliche Beschreibung des MP-Modus.
  3. Informationen zu Nutzungsrisiken: Zu Nutzungsfunktionalitäten (z.B.: Kommunikationsfunktionen, Kauffunktionen, glückspielähnlichen Mechanismen, Standortweitergabe, negative Konsequenzen durch Nichtspielen, Push-Nachrichten), müssen nähere Informationen und/oder Materialien zur geplanten Integration und Ausgestaltung übermittelt werden.
  4. Informationen zu Vorsorgemaßnahmen: Relevant sind außerdem Informationen zur spielinternen Absicherung der jeweiligen Funktionen (Vorsorgemaßnahmen wie z.B. Monitoring, Blockierfunktionen, Kaufbeschränkungen, oder leicht auffindbare Hinweise auf anbieterunabhängige Beratungsangebote, Hilfe- und Meldemöglichkeiten für Eltern und Spieler*innen).
  5. Format: Beachten Sie weiterhin, dass der Antrag mit allen Unterlagen gleichzeitig in einem Paket an uns gesendet wird. Werden Informationen und Spieldaten digital übertragen (FTP, Cloud Transfer) muss der Antrag sich im Anhang der Mail befinden. Für digital zu übertragende Spiele stellt die USK einen FTP-Ordner zur Verfügung. Auf postalischem Wege senden Sie die Unterlagen bitte an:

    USK – Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH

    Torstr. 6
    10119 Berlin
  6. Eingangsbestätigung: Sobald das Spiel bei der USK in der Datenbank aufgenommen wurde, erhalten Sie eine Bestätigungsemail mit der Vorgangsnummer. Sollte das Spiel nicht prüfbar sein, beispielsweise weil Unterlagen (Cover, Packshot o.Ä.) fehlen oder das Spiel nicht lauffähig ist, setzt sich die USK mit Ihnen in Verbindung.
  7. Bearbeitungszeit: Das Spiel erhält innerhalb von maximal fünf („Ad hoc“-Antrag), zwölf (Eilantrag) oder maximal zwanzig (Normalantrag) Werktagen ein Prüfergebnis. Entscheidend ist das Eingangsdatum bei der USK. Die Frist beginnt entsprechend einen Arbeitstag nach Eingang des Prüfantrags. Bitte beachten Sie die Prüfzeiten der USK zwischen Weihnachten und Neujahr. Die Fristen zur Prüfung verlängern sich entsprechend.
  8. Prüfergebnis: Nach der Prüfung stellt die USK jeweils eigens generierte Grafikdateien (Altersstufe + Zusatzhinweise) zum Download zur Verfügung. Das Prüfergebnis sowie der Downloadlink wird Ihnen via E-Mail (wie auf dem Prüfantrag notiert) mitgeteilt.

Vorgaben der USK zur Alterskennzeichnung

Pflicht zur Verwendung neuer Grafiken zur USK-Alterskennzeichnung (Spieleverpackung)

Für Prüfergebnisse auf Basis von Prüfanträgen ab dem 01. Januar 2023 gelten neue Verpflichtungen: Es muss eine zusätzliche Grafik auf der Rückseite der Spieleverpackung angezeigt werden.

  • Rückseite der Verpackung: Nach der Prüfung stellt die USK jeweils eigens generierte Grafikdateien (Altersstufe + Zusatzhinweise) zum Download zur Verfügung. Die Grafik ist vorzugsweise in den unteren zwei Dritteln abzubilden. Die Größe variiert, je nach Anzahl der Zusatzhinweise, umfasst jedoch maximal 42,25mm (Breite) x 15,61mm (Höhe). In folgenden Fällen ergehen keine Zusatzhinweise: Altersfreigabe „USK ab 0 Jahren“ ohne Nutzungsfunktionalitäten, Messe-Demos, Prototypen, Cover Discs, Trailer.
  • Frontkennzeichnung: Die Regelungen zur Ausgestaltung der Alterskennzeichen bleiben unverändert.
  • Das Cover-Design kann der USK zur Abnahme unter test@usk.de vorgelegt werden.
  • Eine Übersicht zu den aktuell geltenden Zusatzhinweisen finden Sie hier.

Regelungen für bereits gekennzeichnete Spiele

Spiele, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen gemäß JuSchG eingereicht wurden und eine Altersfreigabe erhalten haben, müssen keine Zusatzhinweise anzeigen (bis einschließlich USK-Prüfnummer „…/22“) und behalten ihre Gültigkeit.

Eine Verpflichtung zur Anzeige von Zusatzhinweisen in beschriebener Form besteht jedoch dann, wenn das Spiel erneut geprüft wurde und entsprechende Zusatzhinweise erteilt wurden (dies umfasst auch ID-Prüfungen).

Online, Storefronts & IARC

Werden USK-gekennzeichnete Spiele über Webseiten verbreitet, so ist auf die vorhandene USK-Alterskennzeichnung im Angebot deutlich hinzuweisen (vgl. § 12 Abs. 2 S. 4 JuSchG sowie § 12 JMStV). Die durch die USK vergebenen Zusatzhinweise sind ebenfalls anzuzeigen. Die Verwendung der durch die USK zur Verfügung gestellten Grafik-Datei wird empfohlen, ist aber nicht zwingend erforderlich. Alternativ müssen die Zusatzhinweise deutlich wahrnehmbar und in erkennbar räumlicher Nähe zur Altersstufe am „Point of Sale“ (z.B. Produktseite) angebracht werden.

Storefronts, die als Spieleplattform im Sinne des § 14a Abs. 1 S. 2 JuSchG zu qualifizieren sind, müssen  gemäß § 14a Abs. 1 S. 2 und 3 JuSchG in eigener Verantwortung darauf achten, Alterskennzeichen sowie dazugehörige Zusatzhinweise deutlich wahrnehmbar anzuzeigen. Durch die USK vergebenen Alterskennzeichen inklusive der dazugehörigen Zusatzhinweise stellen rechtskonforme Alterskennzeichen im Sinne des § 14a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 JuSchG dar. Ist eine USK-Alterskennzeichnung gemäß JuSchG erfolgt, so muss im Rahmen der Storefronts auf die USK-Kennzeichnung deutlich hingewiesen werden (vgl. § 12 Abs. 2 S. 4 JuSchG sowie § 12 JMStV). Auch hier gilt: Die Verwendung der durch die USK zur Verfügung gestellten Grafik-Datei wird empfohlen, ist aber nicht zwingend erforderlich.  Die Zusatzhinweise müssen alternativ deutlich wahrnehmbar und in erkennbar räumlicher Nähe zur Altersstufe am „Point of Sale“ (z.B. Produktseite) angebracht werden.

Im Rahmen von Storefronts, die Teil des IARC-Systems sind, werden die Kennzeichen und Deskriptoren über das IARC-System ausgespielt. Dazu ist es erforderlich, die ergangenen USK-Zertifikate den jeweiligen Storefronts mitzuteilen.

BMWK-Förderung

Wenn Sie eine Förderzusage vom BMWK im Rahmen der Computerspieleförderung des Bundes erhalten haben, so können Sie für den fertiggestellten Prototypen oder das Spiel ein Alterskennzeichen beantragen, das dem BMWK zusammen mit ihrem Abschlussbericht vorzulegen ist. Hierfür nutzen Sie bitte das gesonderte Antragsformular.

Formulare

Kosten

Eine Auflistung der Kosten finden Sie unter unserer Kostenordnung.

Weitere Informationen finden Sie in unseren Anbieter-FAQs.

Ansprechpartner

Marek Brunner