Struktur

Am USK-Prüfverfahren sind viele verschiedene Akteure beteiligt. Neben dem USK-Team wirken staatliche Vertreter*innen, ehrenamtliche Spielesichter*innen und Jugendschutzsachverständige mit. Die USK wird von einem Beirat beraten, der die Grundsätze und Leitkriterien festlegt sowie die Sichter*innen und Jugendschutzsachverständigen bestätigt.

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist seit über 25 Jahren die freiwillige Selbstkontrolle der Games-Branche und damit die verantwortliche Stelle für die jugendschutzrechtliche Prüfung von Computerspielen in Deutschland. In ihrer einzigen Geschäftsstelle in Berlin arbeiten vierzehn feste Mitarbeiter*innen, sowie bis zu acht ehrenamtliche Spielesichter*innen.

Die USK wird getragen durch die Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH. Gesellschafter der gemeinnützigen GmbH ist der Industrieverband der Spiele entwickelnden, produzierenden und in Deutschland vertreibenden Industrie (game – Verband der deutschen Games-Branche e.V.). Der Gesellschafter trägt zwar das wirtschaftliche Risiko der GmbH, jedoch nicht die Verantwortung für die Alterskennzeichnungen.

Die USK sorgt dafür, dass die Spiele technisch und inhaltlich auf den verschiedensten aktuellen Spielplattformen geprüft werden können. So ist die USK für einen reibungslosen Ablauf der Prüfverfahren verantwortlich, bei dem alle Kriterien und vereinbarte Fristen beachtet werden. Die Aufgaben reichen dabei von der Organisation der Prüfverfahren bis hin zur Weiterbildung aller am Prüfverfahren beteiligten Fachkräfte.

Darüber hinaus vergibt die USK Alterskennzeichen auch innerhalb des internationalen IARC-Systems für Online-Spiele und Apps. Zahlreiche Unternehmen haben sich der USK als Mitglieder angeschlossen, um beim Thema Jugendschutz dauerhaft und besonders eng zu kooperieren. 

Die USK wird von einem Beirat beraten. Dieser legt die USK-Grundsätze sowie die Leitkriterien fest und ernennt die Personen, die maßgeblich am Prüfverfahren der Alterskennzeichnung mitwirken. Dazu gehören die Spielesichter*innen, die dem Prüfgremium die Spiele präsentieren, sowie die Jugendschutzsachverständigen, die den Ständigen Vertreter*innen eine Altersfreigabe empfehlen. Auch die Vorsitzenden der Berufungs- und Appellationsverfahren werden vom Beirat ernannt.