Sind Alterskennzeichen Zensur?

Nach Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes (Freiheit der Meinungsäußerung) findet in Deutschland keine Zensur statt. Die Freiheit der Meinungsäußerung findet allerdings gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) „ihre Schranken in (…) den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend“, also auch im Jugendschutzgesetz (JuSchG).

Alterskennzeichnungen für Computer- und Konsolenspiele gelten somit als Zugangsbeschränkung ausschließlich für Kinder und Jugendliche. Da Erwachsene legalen Zugang auch zu indizierten und nicht gekennzeichneten Computerspielen haben, liegt eine Zensur nicht vor.