Hier beantworten wir häufige Fragen von Publishern und Unternehmen.
Alterskennzeichnung und Standardverfahren
Es gibt kein „Muss“. Spiele können an Erwachsene abgegeben und öffentlich beworben werden, auch wenn sie kein USK-Siegel haben. Eine Altersfreigabe der Obersten Landesjugendbehörden ist gemäß Jugendschutzgesetz notwendig, weil ein Spiel Minderjährigen nur dann zugänglich gemacht werden darf, wenn es eine deutsche Alterskennzeichnung aufweist.
Viele Händler und große Anbieter wie Sony, Microsoft und Nintendo, aber auch der deutsche Industrieverband (game – Verband der deutschen Games-Branche e.V.) bestehen für Deutschland auf Kennzeichen der USK, auch auf das Kennzeichen USK 18, unter anderem deshalb, weil ohne diese Alterskennzeichnung keine Rechtssicherheit gegeben ist (z.B. mögliche Indizierung).
Alle Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite zum Standardverfahren.
Das Spiel erhält innerhalb von maximal fünf („Ad hoc“-Antrag), 12 (Eilantrag) oder maximal 20 (Normalantrag) Werktagen ein Prüfergebnis. Das Prüfergebnis wird dem Antragssteller via Mail (wie auf dem Prüfantrag notiert) mitgeteilt. Entscheidend ist das Eingangsdatum bei der USK. Bitte beachten Sie die Schließzeiten der USK zwischen Weihnachten und Neujahr. Die Fristen zur Prüfung verlängern sich entsprechend.
Der Titel darf keine A-Bugs oder sonstige Probleme aufweisen, die ein lineares Durchspielen unmöglich machen. Alle Spielmodi, FMVs, die Sprachausgabe, Soundeffekte, Dialogfelder, Waffen in ihren Wirkungen und alle Level müssen enthalten sein.
Für Mehrspielermodi gilt: Die grundsätzliche technische Möglichkeit, den Mehrspielermodus zu zeigen, muss gegeben sein. Komplettieren Publisher ihre Unterlagen mit Videomaterial (mindestens 30 Minuten), einer Auflistung und Beschreibung aller Modi und Features und der schriftlichen Zusage, dass die Treffervisualisierung der Singleplayer-Version entspricht, kann auf eine spielbare Multiplayer-Version verzichtet werden.
Weichen die gezeigten Features und/oder Maps vom bekannten Multiplayer-Schema ab, muss eine Möglichkeit zum Spielen des Mehrspielermodus bereitgestellt werden (Direkter Kontakt zum Multiplayer-Testteam, Split-Screen, Bot-Match, Local Host).
Zusammenfassend: wir müssen in der Lage sein, das komplette Spiel ohne größere Probleme durchzuspielen.
Ja, die Prüfung bei Plattformumsetzungen wird normalerweise in einem vereinfachten Verfahren (Feststellungsverfahren) bei verminderten Kosten vollzogen. Wir benötigen die üblichen, vollständigen Materialien für die Durchführung der Prüfung auf Altersfreigabe.
Es ist Ihr Recht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Prüfbescheides Widerspruch gegen das Ergebnis des Regelausschusses einzulegen. Ein detaillierter Text (Jugendentscheid) über die Gründe der Entscheidung geht Ihnen in jedem Fall zu.
Bis dahin oder in besonders eiligen Fällen können Sie bei Bedarf per E-Mail vorab um Informationen des Ständigen Vertreters der Obersten Landesjugendbehörden zu den Gründen für die erteilte Freigabe bitten.
Die Berufung muss schriftlich bei uns eingehen. Schildern Sie dabei bitte auch die Gründe, warum das Prüfergebnis Ihrer Auffassung nach unangemessen ist. Wir werden Sie über den weiteren Ablauf Ihrer Berufung in Kenntnis setzen. Beachten Sie bitte, dass auch der Ständige Vertreter der OLJB das Recht auf Berufung hat. Mehr dazu erfahren Sie in den Grundsätzen der USK, §§13-15.
Es gibt verschiedene Gründe für die USK, eine Veröffentlichung des Prüfergebnisses zu sperren (zum Beispiel: „schwebende“ Verfahren, Titel wurde indiziert/beschlagnahmt). Außerdem haben Sie als Antragsteller das Recht, das Prüfergebnis bis zur Veröffentlichung „unsichtbar“ zu machen. Wenn Sie diese Option auf dem Antragsformular angekreuzt hatten, erscheint der Titel nicht in der Prüfdatenbank.
Beachten Sie, dass nur eine Information des Antragstellers an die USK diese Sperre wieder lösen kann. Sobald Sie Ihre Pflicht erfüllt haben, der USK ein Belegexemplar der Verkaufsversion zu schicken, löscht sich die Sperrung automatisch.
Eine Vorabprüfung eines Titels durch das USK-Gremium ist nicht möglich. Stattdessen bietet die USK die Leistung ihres Beratungs- und Consulting-Bereiches an. Hier ist es möglich, unverbindliche Einschätzungen über bestimmte Spielinhalte beispielsweise anhand von Video- oder Gameplaymaterial zu erhalten.
Dabei können wir Ihnen grundlegende Informationen über jugendschutzrelevante Aspekte Ihres Produkts geben. Weiterführende Informationen finden Sie im Bereich Anbieterberatung.
Ja, es ist zulässig, Spiele ohne USK-Kennzeichen regulär im Handel zu vertreiben. Allerdings muss Folgendes beachtet werden: Wenn es sich eindeutig um Spielprogramme handelt (also keine Lehr- und Info-Programme), so sind diese unabhängig von der möglichen Alterseinstufung anderer Länder wie z.B. PEGI, ESRB, BBFC, CERO u.a., im deutschen Handel als ungeprüft zu bewerten und somit generell nur an volljährige Personen abzugeben. Hierbei ist es zudem unerheblich, ob ein vermeintlich inhaltsgleiches Produkt mit einer USK-Freigabe versehen wurde. Für Veröffentlichungen ohne USK-Kennzeichen besteht zudem die Gefahr einer Indizierung durch die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ).
Handelt es sich bei dem entsprechenden Spiel um einen durch die BzKJ indizierten Titel, so ist die Abgabe mit besonderen Beschränkungen verbunden. Hierbei dürfen die besagten Titel nicht öffentlich zugänglich gemacht, eingesehen, angeboten oder angepriesen werden. Es gilt also ein generelles Werbeverbot (nach § 15 Absatz 1 Nr. 6 JuSchG) und der Verkauf ist nur auf Nachfrage und nur an nachweislich volljährige Personen gestattet.
Durch eine Staatsanwaltschaft beschlagnahmte Medien dürfen in Deutschland generell nicht vertrieben werden.
Die Regelungen des Jugendschutzes bei Online-Spielen richten sich nicht nach dem Jugendschutzgesetz, sondern nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Bitte informieren Sie sich in dem Bereich Mitgliedschaft über unser Angebot und über die rechtlichen Pflichten für Anbieter.
IARC
Genau Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite zum IARC-Prozess.
Nein. Das Rating hat nur Gültigkeit im unmittelbaren Rahmen der an IARC angeschlossenen Vertriebsplattform. Es darf nicht für das Spiel/ die App außerhalb der betreffenden Vertriebsplattform genutzt werden. Die Alterskennzeichen können jederzeit durch die USK aufgrund von Routine-Überprüfungen oder externen Beschwerden geändert werden, wenn die im Fragebogen gegebenen Informationen unvollständig oder nicht zutreffend sind.
Für Datenträger gelten ausschließlich klassische USK-Kennzeichen nach dem Jugendschutzgesetz. Ein klassisches USK-Rating ist unveränderbar, medien- und plattformübergreifend, bietet vollständige Rechtssicherheit sowie Indizierungsschutz in Deutschland und gilt demnach auch innerhalb von IARC-Plattformen.
Ein klassisches Rating wird unter anderem bei Marketing-Kampagnen empfohlen, um die Unveränderbarkeit des Ratings zu gewährleisten. Das klassische USK-Kennzeichen kann hier beantragt werden.
Für Anbieter von Apps und Spielen ist der Prozess grundsätzlich kostenlos. Die Vertriebsplattformen tragen die Gebühren. Bei näheren Fragen wenden Sie sich daher bitte direkt an die betreffende Vertriebsplattform.
Momentan gelten regionale IARC-Kennzeichen für ca. 1,5 Milliarden Nutzer. In Regionen, die über keine eigene Organisation zur Alterseinstufung von Computer- und Videospielen verfügen, können generische IARC-Ratings ausgespielt werden. Somit verfügt das IARC-System über eine weltweite Abdeckung. Mehr Informationen finden sich auf www.globalratings.com.
Eine Einstufung kann durch den Anbieter in der Regel nur unmittelbar nach Erhalt des jeweiligen Ergebnisses angefochten werden. Hierzu können Sie nach Abschluss des Bogens gezielt einzelne Regionen kontaktieren oder den Einspruch gegen alle erhaltenen Einstufungen richten.
Getroffene Einstufungen können aber auch nach Veröffentlichung durch die regionalen Organisationen zur Alterskennzeichnung aufgrund von Routineüberprüfungen oder externen Beschwerden geändert werden, wenn die im Fragebogen gegebenen Informationen als unvollständig oder nicht zutreffend erachtet wurden.
Bei weiteren Fragen zu dem IARC-System, seiner Funktionsweise und den resultierenden Kennzeichen, schreiben Sie uns über unser Kontaktformular.