Die Obersten Landesjugendbehörden
Die Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) sind die in jedem Bundesland jeweils für Jugendschutz zuständigen Ministerien.
Die Aufgabe zur Alterskennzeichnung von Computerspielen wurde den Jugendministerien der Länder durch ein Bundesgesetz übertragen. Die Ministerien haben gemeinsam entschieden, dass das zuständige Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen federführend die Organisation der Alterskennzeichnung für Computerspiele im Auftrag aller Länderministerien übernimmt. Hierfür stellt das Land Nordrhein-Westfalen Mitarbeiter*innen zur Verfügung, die als Vertreter*innen der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) den Prüfverfahren vorsitzen. Mehr zu den Ständigen Vertreter*innen der USK gibt es hier.



