Arten der Alterskennzeichnung

Je nach Art der Veröffentlichung eines Spiels oder einer App gibt es unterschiedliche Arten, wie Inhalte durch die USK geprüft werden. Weitere Informationen zu den Pflichten von Anbietern finden Sie hier.

Standard-Prüfverfahren

Spiele oder andere spielbezogene Inhalte, welche auf Datenträgern im Handel vertrieben werden oder öffentlich gezeigt werden sollen, können von der USK nach den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes geprüft und mit einem Alterskennzeichen versehen werden. Hierzu gehören neben Spiele-DVDs oder Blu-rays auch Spielesammlungen, Demoversionen oder Produkterweiterungen wie beispielsweise DLCs, in Magazinen enthaltene Datenträger, genannt Cover-Discs, Spiele, welche auf Messen oder Veranstaltungen öffentlich präsentiert werden oder Trailer- und Gameplay-Videos.

Spiele oder Demoversionen, welche zum ersten Mal bei der USK eingereicht werden, werden üblicherweise im Regelverfahren, das heißt im großen Prüfgremium präsentiert und gekennzeichnet. Dieses Gremium besteht aus vier Jugendschutzsachverständigen und dem/der ständigen Vertreter*in der Obersten Landesjugendbehörden.

Daneben existiert das Feststellungsverfahren, welches im kleinen Gremium stattfindet und bei Inhalten zum Einsatz kommt, welche in ähnlicher Form bereits gekennzeichnet wurden. Dies betrifft beispielsweise inhaltsgleiche Titel auf einer anderen Plattform, Demoversionen, Produkterweiterungen oder Spielesammlungen zu bereits gekennzeichneten Titeln.

Zusätzlich bietet die USK spezielle Verfahren für Trailer und Trailerrollen, Lehr- und Infoprogramme, Cover-Discs oder Messeinhalte an. Die Art des Inhalts bestimmt dabei das Prüfverfahren und kann im Antragsformular entsprechend angegeben werden.

USK-Kennzeichen im IARC-System

Neben dem Kennzeichnungsverfahren nach dem Jugendschutzgesetz vergibt die USK auch Alterskennzeichen für Online-Spiele und Apps. Dies geschieht innerhalb des internationalen IARC-Systems (International Age Rating Coalition). In allen an dieses System angeschlossenen Vertriebsplattformen sind damit Alterskennzeichen der USK verfügbar.

Die Anbieter der einzelnen Spiele und Apps durchlaufen einen durch IARC bereitgestellten Fragenkatalog, aus dem das entsprechende Alterskennzeichen resultiert. Die USK gewährleistet dabei über verfahrensspezifische Kontrollen die Qualität der vergebenen Einstufungen.

Online

Anbieter, welche online Inhalte veröffentlichen, müssen sich an die Vorgaben des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages halten. Dies trifft neben Spielen auch auf alle weiteren Online-Inhalte zu, wie beispielsweise Webseiten, Spiele-Downloads, Videos, Bildmaterial, Social-Media Auftritte, Online-Shops oder Streaming-Angebote. Auch hier gilt, dass der Zugang zu Inhalten, welche ungeeignet für spezifische Altersgruppen sein können, beschränkt werden muss.

USK.online bietet unabhängig vom Kennzeichnungsverfahren Beratungsleistungen für Hersteller, Entwickler sowie sonstige Anbieter an. Diese können sich sowohl auf spielinhaltliche, rechtliche oder technische Fragestellungen beziehen. Damit können Anbieter auch vor und während der Entwicklung ihrer Spiele die in Deutschland relevanten Jugendschutzaspekte noch besser berücksichtigen und diese auch in ihre Vermarktungsplanung einbeziehen.

Da vor allem online meist eine kontinuierliche Beratung sinnvoll ist, geschieht dies meist im Rahmen einer Mitgliedschaft.