Wie wird ein Spiel geprüft und wer entscheidet über die Altersfreigabe?

Kriterien

Für die Alterseinstufung von digitalen Spielen gibt es festgelegte Kriterien. Diese Kriterien wurden in Zusammenarbeit mit der USK, den Ständigen Vertreter*innen der Obersten Landesjugendbehörden und unter Berücksichtigung der Spruchpraxis der BzKJ (ehem. BPjM) entwickelt und erklären, welche Aspekte sich negativ auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen auswirken könnten.

Spielesichter*innen

Spielesichter*innen sind dafür verantwortlich, dass ein Spiel vor seiner Prüfung durchgespielt wird. Anschließend präsentieren sie das Spiel vor einem Prüfgremium von Jugendschutzsachverständigen. Die Sichter*innen empfehlen dem Gremium keine Alterseinstufung. Sie sind stets bereit, Fragen des Gremiums zu Spielmechanismen zu beantworten.

Jugendschutzsachverständige

Seit 2003 besteht ein USK-Prüfgremium im Regelverfahren aus vier ehrenamtlichen Jugendschutzsachverständigen und einem/einer Ständigen Vertreter*in der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB). Die etwa fünfzig Sachverständigen werden auf gemeinsamen Vorschlag der OLJB und der Games-Branche vom USK-Beirat ernannt.

Die Jugendschutzsachverständigen sind sowohl von der USK als auch von der Games-Branche unabhängig, das heißt, sie dürfen nicht in der Computerspielewirtschaft beschäftigt sein. Sie sind alle in Berufen tätig, die mit der Mediennutzung und Medienerfahrung von Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Dazu gehören beispielsweise Tätigkeiten in Jugendbehörden, in der Wissenschaft, in kirchlichen Einrichtungen oder bei freien Trägern der Jugendhilfe. Viele von ihnen haben gleichzeitig auch Erfahrungen aus anderen Medienselbstkontrollen, wie z. B. der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) oder der FSF (Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen).

Da es sich um wechselnde und pluralistische Prüfgremien handelt, die mit einfacher Mehrheit entscheiden, können die Spiele so aus unterschiedlicher Perspektive beurteilt werden, was ein großes Qualitätsmerkmal im Prüfprozess darstellt. Die Sachverständigen empfehlen den Ständigen Vertreter*innen der OLJB eine Alterseinstufung.

Ständige Vertreter*innen der OLJB bei der USK

Die von einem Prüfgremium empfohlene Alterseinstufung wird von dem/der Ständigen Vertreter*in der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) als Entscheidung zur Altersfreigabe übernommen, sofern nicht der Anbieter oder die Ständige Vertreter*in innerhalb der gesetzten Frist Berufung einlegt. Kommt es zu einer Altersfreigabe durch die OLJB, ist das Ergebnis der Prüfung als Alterskennzeichen auf den Verpackungen und Datenträgern von Computerspielen zu finden. Die Prüfergebnisse finden sich in der Prüfdatenbank.