Was tut der Staat für den Jugendschutz?

In Deutschland gibt es im weltweiten Vergleich besonders verbindliche Regeln für die Prüfung von digitalen Spielen, die Kindern und Jugendlichen angeboten werden.

Kindern und Jugendlichen Kindern und Jugendlichen soll ein gesundes Aufwachsen mit Medien ermöglicht werden. Ziel des Jugendschutzes ist deshalb auch der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor entwicklungsbeeinträchtigenden und jugendgefährdenden Inhalten sowie vor Risiken, die durch die Mediennutzung entstehen. Die Vermittlung von Medienkompetenz sowie die Förderung von Orientierung in der Medienwelt sind dabei wichtige Bausteine. In Deutschland gibt es im weltweiten Vergleich besonders verbindliche Regeln für die Prüfung von digitalen Spielen, die Kindern und Jugendlichen angeboten werden. Welche Regeln gelten, hängt davon ab, auf welchem Weg diese Spiele zu den Nutzer*innen gelangen. Die gesetzlichen Vorschriften dazu finden sich insbesondere im Jugendschutzgesetz (JuSchG) des Bundes und im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Länder.

Die Prüfung von Spielen auf Trägermedien ist also bundesweit einheitlich geregelt. Diese Prüfung ist eine Zusammenarbeit von Staat und USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) als Selbstkontrolleinrichtung der Games-Branche in Deutschland.

Wenn digitale Spiele auf Trägermedien für Kinder oder Jugendliche in der Öffentlichkeit (z. B. im Handel, auf Spielemessen oder eSport-Veranstaltungen) zugänglich sein sollen, müssen sie seit 2003 gemäß § 12 Absatz 1 des JuSchG für deren Altersstufe freigegeben sein.

Die Aufgabe der Alterskennzeichnung von digitalen Spielen auf Trägermedien wird per Gesetz den Jugendministerien der 16 Bundesländer übertragen. Diese haben vereinbart, dass das Jugendministerium des Landes Nordrhein-Westfalen federführend die Aufgabe der Alterskennzeichnung für alle Länderministerien übernehmen soll. Hierfür stellt das Land Nordrhein-Westfalen Mitarbeiter*innen zur Verfügung, die als Ständige Vertreter*innen der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) unmittelbar an den Prüfverfahren gemäß § 14 Absatz 6 mitwirken. Die Altersfreigabe erfolgt immer durch die Ständigen Vertreter*innen der OLJB und ist somit ein hoheitlicher Verwaltungsakt, gegen den rechtliche Schritte möglich sind.

Auch Online-Spieleplattformen mit einer hohen Anzahl an Nutzer*innen sind seit Mai 2021 nach dem Jugendschutzgesetz dazu verpflichtet, ihre Angebote altersdifferenziert zu kennzeichnen. Um dieser Pflicht zu entsprechen, kann u.a. ein staatlich anerkanntes automatisiertes Bewertungssystem genutzt werden.

Weitere Bestimmungen zum Jugendschutz im Online-Bereich finden sich im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Länder.