Kommentar zum Beitrag „Glücksspiel für Kinder? – Wie FIFA & Co. an Kids verdienen“

Am Montag, den 15. Januar 2024 wurde in der Sendung Glücksspiel für Kinder? – Wie FIFA & Co an Kids verdienen (ARD, 23:50 Uhr) über sogenannte „Lootboxen“ in digitalen Spielen berichtet. Leider fehlen in dem Beitrag zentrale Informationen zu den neuen Regeln, die seit Januar 2023 bei der USK in die Praxis umgesetzt werden. Dadurch entsteht ein unvollständiges und nicht aktuelles Bild.

Mit Blick auf die veränderte Medienrealität von Kindern und Jugendlichen und um ein sicheres Aufwachsen im „digitalen Raum“ zu ermöglichen, wurde im Mai 2021 das deutsche Jugendschutzgesetz (JuschG) novelliert. Diese Novellierung brachte auch wesentliche Neuerungen für die Prüfung digitaler Spiele mit sich. Zum 1. Januar 2023 wurde das novellierte Gesetz in die Praxis überführt. Seitdem gelten neue Regeln bei der Prüfung von neu eingereichten digitalen Spielen. Neben jugendschutzrelevanten Inhalten dürfen nun auch mögliche Online-Risiken – wie zum Beispiel Kauf- oder Kommunikationsmöglichkeiten – im Verfahren der gesetzlichen Alterskennzeichnung berücksichtigt werden.

Konkret können die unabhängigen Gremien der USK nun im Einzelfall prüfen, ob auf Grund von Online-Funktionen ein erhöhtes Risiko für Kinder und Jugendliche entstehen kann. Im Fokus stehen dabei insbesondere Funktionen wie „Chats“, „In-Game-Käufe“ sowie Kaufmechanismen nach dem Zufallsprinzip wie etwa „Lootboxen“, die sich auf die Altersstufe auswirken können. Im Rahmen der Abwägung, ob diese Nutzungsrisiken eine höhere Altersstufe rechtfertigen, werden insbesondere vorhandene Schutzmaßnahmen der Spieleanbieter berücksichtigt. Dazu zählen u.a. von der Industrie entwickelte Parental-Control-Systeme, die Eltern für eine verantwortungsvolle Begleitung des Spielverhaltens ihrer Kinder nutzen können.

Die neuen Regeln sind in der Prüfpraxis angekommen: Etwa ein Drittel aller seitdem geprüften Spiele (ca. 30 Prozent), die Online-Funktionen enthalten, erhielten aufgrund von Nutzungsrisiken eine höhere Alterseinstufung. Hierzu zählten beispielsweise die intransparente Ausgestaltung von In-Game-Shops, aufdringliche Kaufaufforderungen sowie unzureichend gesicherte Chats. Bei den übrigen ca. 70 Prozent der Spiele sahen die unabhängigen USK-Prüfgremien die Zusatzhinweise in Verbindung mit den jeweiligen technischen Vorsorgemaßnahmen als ausreichend an, um mögliche Risiken abzufedern. Hierzu zählten beispielsweise Tools, um Ausgabenlimits festzulegen, die Spielzeit zu begrenzen oder die Kommunikation mit anderen Spieler*innen einzuschränken bzw. diese zu melden. Bei der Abwägung spielte auch eine Rolle, ob bei einem Spiel bereits aufgrund jugendschutzrelevanter Inhalte eine hohe Alterseinstufung vorgenommen wurde.

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