Mehr Transparenz und erweitertes Schutzziel: USK zieht positive Bilanz zu neuen Prüfregeln bei digitalen Spielen 

+++ Seit Januar 2023 berücksichtigt die USK erstmals auch Nutzungsrisiken im Altersfreigabeverfahren auf Grundlage des Jugendschutzgesetzes. +++ Zusatzhinweise für Alterskennzeichen schaffen mehr Transparenz für Eltern und Co. +++ Altersgerechte technische Schutzeinstellungen der Anbieter können mögliche Risiken für Kinder erfolgreich abfedern. +++ Probleme sahen unabhängige Prüfgremien u. a. bei intransparenter Ausgestaltung von Käufen im Spiel oder ungesicherten Chats. +++

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) zieht rund sechs Monate nach Einführung der neuen Prüfregeln ein positives Fazit: Erstmals werden neben jugendschutzrelevanten Inhalten auch sogenannte Nutzungsrisiken im Verfahren zur gesetzlichen Altersfreigabe berücksichtigt. Hierzu gehören beispielsweise Funktionen wie „Chats“, „Kaufmöglichkeiten“ und Kaufmechanismen nach dem Zufallsprinzip wie „Lootboxen“.

Die neuen Regeln sind in der Prüfpraxis gut angekommen und zeigen Wirkung: Ein Viertel aller geprüften Spiele (25 Prozent), die Online-Funktionen enthalten, erhielten aufgrund von Nutzungsrisiken eine höhere Alterseinstufung. Hierzu zählten beispielsweise die intransparente Ausgestaltung von In-Game-Shops, aufdringliche Kaufaufforderungen sowie unzureichend gesicherte Chats. Bei den übrigen 75 Prozent der Spiele sahen die USK-Gremien die Zusatzhinweise in Verbindung mit technischen Vorsorgemaßnahmen als ausreichend an, um mögliche Risiken abzufedern. Hierzu zählten beispielsweise Tools, um die Kommunikation mit anderen Spieler*innen einzuschränken, unangemessene Chats zu melden oder unerwünschte Mitspieler*innen zu blockieren. Auch die Begrenzung von Ausgabenlimits in Spielen oder der Spielzeit, die Eltern bereitgestellt werden, wurde im Sinne des Jugendschutzes positiv bewertet. Bei der Abwägung spielte auch eine Rolle, ob bei einem Spiel bereits aufgrund jugendschutzrelevanter Inhalte eine höhere Alterseinstufung vorgenommen wurde.

Ebenfalls bewährt haben sich aus Sicht der USK die neuen Zusatzhinweise, die auf den Verpackungen und im Online-Bereich zu finden sind. Sie helfen Eltern auf einen Blick zu erkennen, was sie im Spiel erwarten können und schaffen so ein größtmögliches Maß an Transparenz.

„Das neue Jugendschutzgesetz ist in der Praxis angekommen und zeigt Wirkung. Die unabhängigen USK-Prüfgremien leisten gemeinsam mit den Ständigen Vertreter*innen der Obersten Landesjugendbehörden Pionierarbeit im Hinblick auf die Einschätzung vorhandener Nutzungsrisiken. Die ersten Ergebnisse aus der Spruchpraxis bestätigen, dass vorhandene technische Vorsorgemaßnahmen den Jugendschutz wirksam gewährleisten und Zusatzhinweise für die Einschätzung von Spielen, wertvolle Transparenz und Hilfe gerade für Eltern bieten. Das zeigt: Der Jugendschutz bei Games funktioniert auch im digitalen Zeitalter und entwickelt sich positiv weiter.“
Elisabeth Secker, Geschäftsführerin der USK

Über die USK

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist eine freiwillige Einrichtung der Games-Branche. Sie ist zuständig für die Prüfung zur Alterseinstufung von digitalen Spielen in Deutschland. Die USK ist sowohl unter dem Jugendschutzgesetz des Bundes als auch unter dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder als zuständige Selbstkontrolle anerkannt. Im klassischen USK-Prüfverfahren nach dem Jugendschutzgesetz erteilen staatliche Vertreter*innen auf Empfehlung von unabhängigen Jugendschutzsachverständigen die Alterskennzeichen. Darüber hinaus vergibt die USK Alterskennzeichen innerhalb des internationalen IARC-Systems für Online-Spiele und Apps. Zahlreiche Unternehmen haben sich der USK als Mitglieder angeschlossen, um beim Thema Jugendschutz dauerhaft und besonders eng zu kooperieren. Auch im Bereich der Medienbildung engagiert sich die USK mit verschiedenen Initiativen wie dem Elternratgeber und als Projektpartnerin von Elternguide.online. Die USK wird von einem Beirat beraten, der unter anderem die USK-Grundsätze und die Leitkriterien für die Prüfungen festlegt.

Medienkontakt

Irina Rybin

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