„EA Sports FC 24“, „eFootball 2024“ und Co. – So wirkt sich die aktuelle Spruchpraxis auf Sportspiele aus

Einige beliebte Sportspiele wie „EA Sports FC 24“, „eFootball 2024“ oder „NBA 2K24“ wurden zuletzt mit dem gesetzlichen Alterskennzeichen „USK ab 12“ freigegeben. Sie erhielten damit zum Teil eine höhere Altersfreigabe als ihre jeweiligen Vorgängerspiele. Grund für die höheren Altersfreigaben sind neue Prüfkriterien der USK, die seit Anfang 2023 auf Grundlage des neuen Jugendschutzgesetzes angewendet werden.

Was bedeuten die neuen Prüfregeln für Sportspiele?

Sportspiele sind ein beliebtes Genre bei Kindern und Jugendlichen. Dazu gehören etwa Spiele wie „EA Sports FC 24“, der Nachfolger der „FIFA“-Spielreihe, sowie das Spiel „NBA 2K24“. Auf der Ebene der inhaltlichen Risiken enthalten Sportspiele in der Regel keine jugendschutzrelevanten Aspekte, wie z. B. Gewaltdarstellungen. Allerdings enthalten neuere Sportspiele häufig zusätzliche Online-Funktionen, wie „Chats“ oder „In-Game-Käufe“ mit zufälligen Objekten in Form von Kartenpaketen (sogenannte „Lootboxen“). Seit Januar 2023 können die Prüfgremien der USK solche Funktionen im Verfahren zur gesetzlichen Alterskennzeichnung berücksichtigen. Diese Neuerung geht zurück auf die Novellierung des Jugendschutzgesetzes im Mai 2021.

Konkret bedeutet dies, dass die Prüfgremien der USK im Einzelfall prüfen können, ob von bestimmten Online-Funktionen ein erhebliches Risiko für die „persönliche Integrität“ von Kindern und Jugendlichen ausgehen kann – im Detail bedeutet das: Ob es zu einer potentiellen Beeinträchtigung des psychischen Wohlbefindens durch äußere Einflüsse bzw. im Spiel enthaltene Zusatzfunktionen kommen kann, beispielsweise durch eine unangemessene Ansprache über im Spiel enthaltene Chats oder ungewollte Ausgaben aufgrund erhöhter Kaufanreize. Bei der Abwägung, ob diese Umstände eine höhere Altersstufe rechtfertigen, werden insbesondere die sensibilisierende Wirkung von Zusatzhinweisen sowie die Angemessenheit und Wirksamkeit enthaltener Vorsorgemaßnahmen berücksichtigt. Dazu zählen unter anderem von den Anbietern vorgehaltene „Parental-Control-Systeme“, die Eltern für eine verantwortungsvolle Begleitung des Spielverhaltens ihrer Kinder nutzen können.

Was sind die zentralen Diskussionsthemen der Prüfgremien?

Ein besonderer Fokus der unabhängigen Prüfgremien seit Einführung der neuen Prüfregeln bei der USK liegt beispielsweise auf unzureichend gesicherten Chats, aufdringlichen Kaufaufforderungen oder der intransparenten Gestaltung von In-Game-Shops. Bei vielen Sportspielen treten zudem auch komplexe Monetarisierungssysteme sowie vorhandene Belohnungsmechanismen in Kombination mit langen Spielzeiten auf, die notwendig sind, um etwa gute Spielfiguren (beispielsweise Fußball- oder Basketballspieler*innen) für das eigene Team zu erhalten. Solche Mechanismen erzeugen nach der bisherigen Spruchpraxis der Prüfgremien einen hohen Handlungsdruck bzw. erhöhte Kauf- und Spielanreize, die trotz vorhandener Vorsorgemaßnahmen (z.B. Beschränkungs- oder Deaktivierungsmöglichkeiten von Funktionen) bestehen bleiben und somit die Selbstregulationsfähigkeit jüngerer Kinder in Bezug auf ihr Spielverhalten nachhaltig beeinträchtigen können. Erst bei älteren Kindern ab 12 Jahren wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass sie in der Lage sind, solche Mechanismen adäquat zu erkennen, zu reflektieren und damit im Sinne einer Selbstregulation zu nutzen. Eine Einzelfallabwägung bleibt jedoch bei jeder Prüfung eines Spiels unerlässlich.

Worauf sollten Eltern bei der Auswahl von Spielen grundsätzlich achten?

Wir empfehlen Eltern, stets auf die Alterskennzeichen der USK zu achten. Diese geben Auskunft über die Unbedenklichkeit eines Spiels für bestimmte Altersgruppen und informieren durch die vergebenen Zusatzhinweise gleichzeitig über die wesentlichen Gründe einer Altersfreigabe sowie über im Spiel enthaltene Online-Funktionen. So können Eltern auf einen Blick erkennen, welche Risiken bei der Mediennutzung zu beachten sind (beispielsweise „Chats“, „In-Game-Käufe“ oder „Standortweitergabe“) und gegebenenfalls entsprechende Jugendschutzeinstellungen im Spiel oder an den Geräten ihrer Kinder vornehmen.

Weitere Informationen zu technischen Maßnahmen gibt es in unserem Ratgeber.
Informationen zu den einzelnen Zusatzhinweisen der Alterskennzeichen gibt es hier.
Mehr Informationen zu den neuen Prüfregeln der USK gibt es hier.

Medienkontakt

Irina Rybin

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