Stellungnahme der USK zur Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV)

Die Rundfunkkommission der Länder hat am 8. November 2023 einen Entwurf zur Reform des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (6. MÄStV) veröffentlicht und der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, sich an der Anhörung zu beteiligen. Die USK hat am 7. Dezember 2023 zu dem Entwurf Stellung genommen.

Die Rundfunkkommission schlägt unter anderem vor, die Vorschriften zum technischen Jugendmedienschutz um eine sogenannte Jugendschutzvorrichtung auf Betriebssystemeben zu erweitern. Damit wird ein Betriebssystemansatz verfolgt, der bereits im Mai letzten Jahres öffentlich diskutiert und kritisiert wurde.

Als anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle sieht die USK in dem vorliegenden Entwurf weiterhin die Gefährdung bereits bestehender, funktionierender und durch Selbstkontrolleinrichtung anerkannter technischer Jugendschutzsysteme. Auch wenn das Ziel einer Vereinfachung des technischen Jugendmedienschutzes nachvollziehbar ist, so führen die neuen Anforderungen im Ergebnis nicht zu einer Verbesserung bereits existierender Schutzmaßnahmen. Vielmehr stellen sich Fragen der Abgrenzung, der rechtlichen und praktischen Durchführbarkeit sowie der Planungs- und Rechtssicherheit. Mit Blick auf das angestrebte Ziel einer einheitlichen und transparenten Medienregulierung sowie insbesondere vor dem Hintergrund des sehr erfolgreichen Modells der regulierten Selbstregulierung werden zudem Schlussfolgerungen gezogen, die das bestehende System schwächen und die Durchführung des Jugendmedienschutzes in Deutschland zusätzlich erschweren werden.

Unsere Stellungnahme zur Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) aus dem Jahr 2022 finden Sie hier.

Über die USK

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist eine freiwillige Einrichtung der Games-Branche. Sie ist zuständig für die Prüfung zur Alterseinstufung von digitalen Spielen in Deutschland. Die USK ist sowohl unter dem Jugendschutzgesetz des Bundes als auch unter dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder als zuständige Selbstkontrolle anerkannt. Im klassischen USK-Prüfverfahren nach dem Jugendschutzgesetz erteilen staatliche Vertreter*innen auf Empfehlung von unabhängigen Jugendschutzsachverständigen die Alterskennzeichen. Darüber hinaus vergibt die USK Alterskennzeichen innerhalb des internationalen IARC-Systems für Online-Spiele und Apps. Zahlreiche Unternehmen haben sich der USK als Mitglieder angeschlossen, um beim Thema Jugendschutz dauerhaft und besonders eng zu kooperieren. Auch im Bereich der Medienbildung engagiert sich die USK mit verschiedenen Initiativen wie dem Elternratgeber und als Projektpartnerin von Elternguide.online. Die USK wird von einem Beirat beraten, der unter anderem die USK-Grundsätze und die Leitkriterien für die Prüfungen festlegt.

Ansprechpartner

Lorenzo von Petersdorff

Weitere Beiträge

Allgemein
16. Februar 2024
Fortnite, eines der weltweit beliebtesten Online-Games, hat kürzlich einen bedeutenden Schritt im Bereich des Jugendschutzes unternommen, indem es sich dem Inte...
Mehr...
Aktuelles
13. Februar 2024
Vor zehn Jahren wurde die International Age Rating Coalition (IARC) ins Leben gerufen. Seitdem hat sich dieses wegweisende globale Bewertungssystem als unverzic...
Mehr...
Allgemein
23. Januar 2024
Update 22. Februar: Aufzeichnung der Veranstaltung weiter unten. Zum „Safer Internet Day 2024“ lädt die USK am 6. Februar 2024 zum nächsten  „Digitalen Elternab...
Mehr...