Jahresstatistik 2014

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat im vergangenen Jahr in 2.014 Prüfverfahren ihre bekannten Alterskennzeichen vergeben. Den größten Anteil machten dabei mit 27 Prozent solche Verfahren aus, bei denen Computer- und Videospiele mit USK 0 gekennzeichnet wurden. Mehr als drei Viertel aller Verfahren lagen im Bereich USK 0 bis USK 12.

„Noch nie hat die USK Prüfungen für so viele unterschiedliche Plattformen durchgeführt wie in 2014“, so Felix Falk, Geschäftsführer der USK. „Das zeigt, dass die rasant steigende Anzahl von Spielen auf immer mehr Wegen, global und online verbreitet wird. Hier steht der Jugendschutz vor einer elementaren Herausforderung.“

Die Zahl der klassischen Prüfverfahren nach dem Jugendschutzgesetz, dessen Fokus nach wie vor auf Veröffentlichungen für den stationären Handel liegt, nahm demnach auch in 2014 um weitere 4 Prozent ab. „Immer mehr Spiele erscheinen online und immer weniger können die geltenden Gesetze von vor über zehn Jahren mit dieser medialen Realität Schritt halten“, so Felix Falk.

Die USK reagierte auf den medialen Wandel bereits vor mehreren Jahren, in dem sie beispielsweise die International Age Rating Coalition (IARC) mitgründete und ein globales System zur Alterseinstufung mitentwickelte. In Kooperation mit Mozilla als erstem IARC-Partner konnten innerhalb des Firefox Marketplace in 2014 damit erstmals 7.648 Alterskennzeichen für Online-Spiele und Apps vergeben werden. Weitere Plattformen planen, sich dem IARC-System anzuschließen.

In Bezug auf die klassischen USK-Verfahren nach dem Jugendschutzgesetz bleibt die Verteilung der Altersstufen grundsätzlich stabil. Nach wie vor wandern allerdings insbesondere Gelegenheitsspiele (Casual Games) zu Smartphones oder Tablets ab. Darin liegt die Ursache für das Absinken von 52,5 Prozent in 2009 auf mittlerweile 27 Prozent in 2014 in der Alterskategorie USK 0. Durch den statistischen Effekt ist der Anteil der anderen Altersgruppen im gleichen Zeitraum dementsprechend angestiegen.

In 0,2 Prozent der Prüfverfahren verweigerte die USK in 2014 ein Kennzeichen, da eine Indizierungsrelevanz nicht ausgeschlossen werden konnte. Damit bewegt sich dieser Anteil weiterhin auf sehr niedrigem Niveau. Dies zeigt, dass sich die Unternehmen immer besser auf deutsche Jugendschutzkriterien einstellen und diese bei der Entwicklung von Spielen für den internationalen Markt bereits von Anfang an mit einbeziehen.
 
Im Jahr 2014 wurden insgesamt 12 Berufungsverfahren durch die Ständigen Vertreter oder durch den Anbieter beantragt. In der Hälfte der Verfahren konnte dem jeweiligen Berufungsführer entsprochen werden. Bei dem Titel „Big Bang Empire“ wurde das einzige Appellationsverfahren in 2014 durchgeführt, in dessen Anschluss die Kennzeichnung „USK ab 16“ vergeben wurde.

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