Standardverfahren – BMWK-Förderung

Wenn Sie eine Förderzusage vom BMWK im Rahmen der Computerspieleförderung des Bundes erhalten haben, so können Sie für den fertiggestellten Prototypen oder das Spiel hier ein Alterskennzeichen beantragen, das dem BMWK zusammen mit ihrem Abschlussbericht vorzulegen ist.

Grundlagen

Die gesetzliche Grundlage für die Prüfungen der USK ist das Jugendschutzgesetz. Das Prüfverfahren regeln die Grundsätze der USK. Alle weiteren Informationen zu den Pflichten für Anbieter finden Sie hier. Die Kosten werden gesondert durch das BMWK getragen.

Prozess

Der Prozess einer Alterskennzeichnung durch die USK läuft in folgenden Schritten ab:

Laden Sie sich den Prüfantrag (s.u.) herunter und füllen diesen aus.

Senden Sie uns das Spiel auf der Lead Platform zu (sei es Gold Master, Early Access, Prototyp, Vertical Slice oder Beta) und informieren uns, welche Features bereits enthalten sind und welche in Zukunft noch geplant sind. Das Spiel kann als Datenträger, per FTP, Cloud Transfer oder Steam Key eingereicht werden, die Zugänge und der Antrag (als Anhang) müssen per Email geschickt werden.

Sobald das Spiel bei der USK in der Datenbank aufgenommen wurde, erhalten Sie eine Bestätigungsemail mit der Vorgangsnummer. Sollte das Spiel nicht prüfbar sein, beispielsweise weil das Spiel nicht lauffähig ist, setzt sich die USK mit Ihnen in Verbindung.

Das Spiel erhält innerhalb von maximal zwanzig Werktagen ein Prüfergebnis. Auf diesen Zeitraum hat sich das BMWK mit der USK geeinigt. Entscheidend ist das Eingangsdatum bei der USK. Die Frist beginnt entsprechend einen Arbeitstag nach Eingang des Prüfantrags. Bitte beachten Sie die Prüfzeiten der USK zwischen Weihnachten und Neujahr und zur gamescom. Die Fristen zur Prüfung verlängern sich entsprechend.

Das Prüfergebnis wird Ihnen via E-Mail mitgeteilt. Gegen dieses Ergebnis könnten Sie Berufung einlegen. Bitte beachten Sie, dass anderenfalls zwei Wochen nach dem Prüfergebnis das finale Zertifikat zugeschickt wird. Dieses ist dann zusammen mit ihrem Abschlussbericht dem BMWK vorzulegen.

Zusätzliche Infos

  • Das BMWK bezahlt nur eine Plattform-Prüfung (Lead Platform), das Ergebnis dieser Prüfung ist für das BMWK ausreichend
  • Wird diese Version online oder in der Öffentlichkeit präsentiert, muss auf das vorhandene Kennzeichen hingewiesen werden.
  • Das USK-Rating gilt nur für die eingereichte Version, weitreichende Änderungen, die neue Inhalte oder Mechaniken umfassen sind nicht mehr abgedeckt.
  • Sollte später eine fortgeschrittene Version auf den Markt gebracht werden, kann diese durch die USK oder das IARC-System (bei angeschlossenen Storefronts) geprüft werden, das frühere Rating darf nicht verwendet werden.

Formulare

Achten Sie bitte darauf, das korrekte Förderkennzeichen einzutragen.

Ansprechpartner

Marek Brunner