Ab April 2023 bietet die USK Fortbildungen zur Zertifizierung von Jugendschutzbeauftragten auf Grundlage des novellierten Jugendschutzgesetzes an. Im Rahmen von Seminaren können Teilnehmer*innen die gesetzlich erforderlichen Fachkompetenzen erwerben und erhalten eine offizielle Qualifikation als zertifizierte*r Jugendschutzbeauftragte*r. Damit erweitert die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) das Service-Angebot für Mitgliedsunternehmen.
Die Zertifizierung umfasst Grundlagenseminare sowie Vertiefungskurse zum gesetzlichen Jugendmedienschutz, der Medienwirkung auf Kinder und Jugendliche verschiedener Altersstufen sowie zum technischen Jugendmedienschutz. Vertieft thematisiert werden insbesondere Fragen zur Einstufung von Gaming-Inhalten unter anderem in simulierten Prüfsitzungen. Neben umfangreichen Fachkenntnissen sind zertifizierte Jugendschutzbeauftragte befugt, anbietereigene Alterskennzeichen zur Erfüllung der Kennzeichnungspflicht gemäß § 14a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 JuSchG zu vergeben.
Elisabeth Secker, Geschäftsführerin der USK: „Mit USK.online unterstützen wir unsere Mitgliedsunternehmen aus der Games-Branche dabei, ihre Verantwortung für den Jugendmedienschutz im Online-Bereich wahrzunehmen und diesen bereits bei der Entwicklung ihrer Angebote mitzudenken. Wir freuen uns, dass wir mit unserem neuen Angebot den Service für unsere Mitgliedsunternehmen erweitern und verbessern können. Die Zertifizierung von Jugendschutzbeauftragten durch USK.online ermöglicht es Unternehmen, ihre Fachkenntnisse im Jugendmedienschutz zu erweitern und somit einen grundlegenden Qualitätsstandard zu etablieren sowie für mehr Sicherheit im Online-Bereich zu sorgen.“
Die Zertifizierung wird erstmalig am 21. April sowie am 26. Mai angeboten. Das Angebot richtet sich vorrangig an Mitgliedsunternehmen der USK.online, ist jedoch auch für externe Interessent*innen zugänglich.
Weitere Informationen zur Zertifizierung finden sich hier.
Über die USK
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle ist die freiwillige Einrichtung der Games-Branche. Sie ist zuständig für die Prüfung zur Alterseinstufung von digitalen Spielen in Deutschland. Die USK ist sowohl unter dem Jugendschutzgesetz des Bundes als auch unter dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder als zuständige Selbstkontrolle anerkannt. Im klassischen USK-Prüfverfahren nach dem Jugendschutzgesetz erteilen staatliche Vertreter*innen auf Empfehlung von unabhängigen Jugendschutzsachverständigen die Alterskennzeichen. Darüber hinaus vergibt die USK ihre Alterskennzeichen auch innerhalb des internationalen IARC-Systems für Online-Spiele und Apps. Zahlreiche Unternehmen haben sich der USK als Mitglieder angeschlossen, um beim Thema Jugendschutz dauerhaft und besonders eng zu kooperieren. Die USK engagiert sich zudem über verschiedene Initiativen wie z. B. dem Elternratgeber im Bereich der Medienbildung. Die USK wird von einem Beirat beraten, der u. a. die USK-Grundsätze und die Leitkriterien für die Prüfungen festlegt.