Zertifizierung Jugendschutzbeauftragte*r

Im Rahmen des Geschäftsbereiches USK.online bietet die USK eine Zertifizierung von Jugendschutzbeauftragten an. In einem Online-Seminar werden Jugendschutzbeauftragte im Jugendmedienschutz fortgebildet und erwerben so die gesetzlich erforderlichen Fachkompetenzen. Außerdem dürfen sie Alterseinstufungen für Inhalte auf Film- und Spieleplattformen vornehmen.

Was sind Jugendschutzbeauftragte?

Wer entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte wie digitale Spiele geschäftsmäßig im Internet anbietet, ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine*n Jugendschutzbeauftragte*n zu bestellen. Dazu gehören zum Beispiel Anbieter*innen von Apps, Webseiten, aber auch Anbieter*innen von geschäftsmäßig betriebenen Kanälen auf sozialen Netzwerken. Ferner müssen auch geschäftsmäßige Anbieter*innen von zulassungsfreien Fernsehangeboten, die entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte enthalten, Anbieter*innen von Suchmaschinen oder Veranstalter*innen von länderübergreifendem zulassungspflichtigem Fernsehen eine*n Jugendschutzbeauftragte*n bestellen.

Diese*r muss über die notwendige Fachkompetenz verfügen, berät Anbieter*innen bei der jugendschutzkonformen Gestaltung entsprechender Angebote und fungiert als Ansprechpartner*in für Nutzer*innen (vgl. § 7 JMStV).

Jugendschutzbeauftragte sind befugt, anbietereigene Alterskennzeichen für Inhalte, die auf einer Film- und/oder Spieleplattformen bereitgehalten werden, zu vergeben, sofern sie durch eine Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle zertifiziert sind (vgl. § 14a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 JuSchG).

Vorteile der Zertifizierung

Durch die Teilnahme an einem Zertifizierungsseminar erhalten Jugendschutzbeauftragte die erforderlichen Fachkenntnisse, um ihre*seine Aufgaben als Jugendschutzbeauftragte*r umfassend und rechtskonform ausführen können. Darüber hinaus erhalten Teilnehmer*innen nach Absolvierung der Zertifizierung die Befähigung, rechtskonforme, anbietereigene Alterskennzeichen i.S.d. § 14a Abs. 1 Nr. 2 JuSchG zu vergeben. Absolvent*innen des Zertifizierungsseminars wird die Qualifikation als zertifizierte*r Jugendschutzbeauftragte*r gemäß § 14a Abs. 1 Nr. 2 JuSchG i.V.m. § 7 JMStV durch die USK bescheinigt.

Die Teilnahme am Seminar richtet sich in erster Linie an Jugendschutzbeauftragte von Mitgliedsunternehmen der USK.online. Auf Anfrage und bei Nachweis einer Tätigkeit in einer für die Zertifizierung relevanten Branchen und/oder Unternehmen kann das Seminar auch von Nicht-Mitgliedern besucht werden.

Voraussetzung und Inhalte einer Zertifizierung

Die Zertifizierung wird erteilt, wenn die Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung im Rahmen des entsprechenden USK.online-Seminars sowohl im Grundlagenmodul als auch zu einem Vertiefungsmodul nachgewiesen werden kann. Teilnehmer*innen müssen zuvor nachweisen, dass sie in einer für die Zertifizierung relevanten Branche bzw. in einem für die Zertifizierung relevanten Unternehmen tätig sind, sofern sie nicht bei einem Mitgliedsunternehmen angestellt sind.

Die Zertifizierung ist auf ein Jahr befristet und wird auf Antrag um ein weiteres Jahr verlängert, wenn der*die Jugendschutzbeauftragte während des laufenden Jahres der Zertifizierung nachweislich an mindestens einem weiteren Auffrischungskurs teilgenommen hat.

Modulaufbau Zertifizierungsseminar

  • Grundkenntnisse und Systematik des gesetzlichen Jugendmedienschutzes
  • Erkenntnisse aus der Medienwirkungsforschung und Einschätzung der Medienwirkung auf Kinder und Jugendliche verschiedener Altersstufen
  • Risikodimensionen im Jugendmedienschutz
  • Grundlagen des technischen Jugendmedienschutzes
  • Gesetzliche Grundlagen der Bewertung von Werbung im Jugendmedienschutz

  • Die USK (Aufbau, Tätigkeit, Verfahren, IARC)
  • Bewertung und Klassifizierung von Inhalten, einschließlich der Bewertung der Risiken für die „persönliche Integrität“
  • Spruchpraxis der USK-Gremien
  • Simulierte Prüfsitzung mit den Kurs-Teilnehmer*innen
  • Vertiefung zum technischen Jugendmedienschutz

Aktuelle Termine

  • Modul I: 26.04.2024 – 10:00 – 16:00 Uhr
  • Modul II: 17.05.2024 – 10:00 – 16:00 Uhr

Beide Termine werden online stattfinden.

Unser Angebot wird stetig Erweitert. Bei Fragen oder Anmerkungen wenden Sie sich gerne direkt an das USK.online-Team!

Kontakt

Team USK.online