Stellungnahme zur Sendung „In-Game-Käufe – Abzocke ohne Altersbeschränkung“ des ZDF Magazin Royale

Am Freitag, den 16. September, wurden in der Sendung ZDF Magazin Royale der Jugendschutz bei Spielen mit In-Game-Käufen und die Arbeit der USK thematisiert. Dazu nehmen wir im Folgenden Stellung:

Die Sendung erweckt den Eindruck, dass die USK bei ihren Altersfreigaben das Thema Glücksspiel nicht in ihren Bewertungen berücksichtigen würde. Diese Darstellung ist so nicht richtig. Zudem wird diese Behauptung unter anderem mit einem längst veralteten Beispiel belegt. Richtig ist, dass „Glücksspiel” als eigener Aspekt der Wirkungsmacht seit 2020 in den Leitkriterien der USK explizit aufgenommen wurde. Das wird seitdem entsprechend in der USK-Spruchpraxis und den Alterskennzeichen sichtbar. Bereits die letzten beiden Ausgaben des in der Sendung prominent erwähnten Basketball-Spiels „NBA2K“ sind daher seit ihrer USK-Prüfung am 06.07.2021 sowie 30.6.2022 mit einer Freigabe „ab 12 Jahren“ gekennzeichnet und nicht mit „ab 0 Jahren“, so wie die Sendung den Eindruck vermittelt. Ausschlaggebend hierfür war die Annahme der Gewöhnung an echtes Glücksspiel aufgrund der visuellen und inhaltlichen Aufbereitung und Darstellung der glückspielähnlichen Elemente im Spiel.

In der Sendung wird behauptet, dass die USK „Abzockgames mit Piktogrammen kennzeichnen will“, anstatt diese in der Altersfreigabe zu berücksichtigen. Diese Darstellung entspricht nicht dem geplanten Vorgehen im USK-Prüfprozess, der an das neue Jugendschutzgesetz angepasst wurde. Zusatzhinweise werden richtigerweise nach gesetzlicher Vorgabe eingeführt, um mehr Transparenz zu Nutzungsfunktionalitäten wie In-Game-Käufen, Chats oder Lootboxen zu schaffen. Das ist eine wichtige Orientierungshilfe für Eltern, um passende Spiele auswählen und geeignete technische Jugendschutzeinstellungen vornehmen zu können. Gleichzeitig wird die USK innerhalb ihrer jugendschutzrechtlichen Prüfungen jedoch auch bewerten, ob von diesen Elementen ein erhöhtes Risiko für Kinder und Jugendliche ausgeht, das eine nachhaltige Schädigung ihrer persönlichen Integrität mit sich bringt. Dies wird unter Berücksichtigung der technischen Vorsorgemaßnahmen (z.B. Optionalität/Deaktivierbarkeit der Funktionen) in jedem Einzelfall abzuwägen sein. Sollten die unabhängigen Gremien im Rahmen ihrer Abwägung zu dem Ergebnis kommen, dass ein Zusatzhinweis alleine nicht ausreicht, kann sich das auch in der Altersfreigabe widerspiegeln.

Die Sendung suggeriert zudem, dass die USK trotz Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes noch nicht aktiv geworden sei. Richtig ist: Die USK hat zusammen mit den zuständigen Behörden intensiv an der Umsetzung des neuen Jugendschutzgesetzes gearbeitet. Um nachhaltige Verbesserungen zu erreichen, wurden in diesem Prozess pädagogische Fachkräfte, Eltern sowie Kinder und Jugendliche einbezogen. Der Start des neuen Prüfprozesses ist derzeit abhängig von den finalen politischen Abstimmungsprozessen innerhalb der 16 Bundesländer und ihrer Obersten Landesjugendbehörden, und wird voraussichtlich im Januar 2023 erfolgen.

Zu guter Letzt: Die USK setzt sich als Selbstkontrolle der Games-Branche seit Jahren für einen praktikablen und effektiven Kinder- und Jugendmedienschutz ein. Gemeinsam mit unseren Partner*innen arbeiten wir täglich daran, dass Jugendschutz verlässlich und sichtbar bleibt. Dies wird etwa aus den Initiativen zu effektiven Jugendschutz-Einstellungen auf Spielekonsolen oder aber durch die Etablierung von Kennzeichen im Online-Bereich, wie dem IARC-System, deutlich.

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