Derzeit arbeitet die Rundfunkkommission der Länder an einem zweiten Entwurf für einen neuen, reformierten Medienstaatsvertrag (MStV). Zwischen dem 03. Juli und dem 09. August hatten Bürger*innen, Verbände und andere Institutionen die Möglichkeit zur Stellungnahme. Auch die USK hat die Möglichkeit wahrgenommen und beteiligte sich auf Anfrage der Kommission an der Anhörung zum überarbeiteten Entwurf.
Ende 2018 verabschiedete der EU-Ministerrat die novellierte Fassung der europäischen Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie). Bis September 2020 haben die EU-Mitgliedsstaaten Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Bereits zuvor beschäftigte sich die Rundfunkkommission der Länder mit einem Entwurf zum Medienstaatsvertrag, welcher in der aktuellen Fassung nun auch die AVMD-Richtlinie berücksichtigt.
Das neue Regelwerk soll dabei insbesondere sogenannte „Gatekeeper“ berücksichtigen, zu denen Medienplattformen, Benutzeroberflächen und Medienintermediäre (ein Sammelbegriff für User Generated Content Portale, Suchmaschinen, Soziale Netzwerke, etc.) zählen. Dabei erstrecken sich die vorgeschlagenen Änderungen des Entwurfs auch auf den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Insbesondere Themen wie der Geltungsbereich des JMStV, Werbung und Teleshopping oder das Anbieten von entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten stehen dabei im Fokus.
Während die USK die Bemühungen um einen konvergenten, zeitgemäßen und praxisnahen Jugendschutz begrüßt und als dringend erforderlich ansieht, wird der aktuelle Entwurf des JMStV diesem Anspruch nach Ansicht der USK leider nicht ausreichend gerecht. So werden wichtige Schritte nicht gewagt, beispielsweise hinsichtlich der Durchsetzbarkeit, andere hingegen unbestimmt verfasst oder zum Nachteil eines einheitlichen und praktikablen Jugendschutzes vorgenommen.
Die USK ist dem Aufruf der Rundfunkkommission der Länder nachgekommen und hat eine Stellungnahme zu den überarbeiteten Vorschlägen der Länder zum JMStV-E erarbeitet. Die Stellungnahme der USK finden Sie hier zum Download:
Den Entwurf der Rundfunkkommission finden Sie hier.