Stellungnahme der USK zum Entwurf eines Digitale-Dienste-Gesetzes

Der Digital Services Act (DSA) bestimmt als unmittelbar geltende und vollharmonisierend wirkende EU-Verordnung die rechtlichen Rahmenbedingungen für digitale Dienste und findet im Wesentlichen ab dem 17. Februar 2024 Anwendung. Mit dem Digitale-Dienste-Gesetz hat das zuständige Bundesministerium für Digitales und Verkehr am 4. August 2023 ein Durchführungsgesetz zur Anpassung des in Deutschland geltenden nationalen Rechtsrahmens an den DSA entworfen. Auch die jugendmedienschutzrechtlichen Regelungen sind von den notwendigen Anpassungen betroffen.

Die USK begrüßt die entworfenen Anpassungen an das künftig geltende Europarecht und setzt sich für klare Zuständigkeiten, einheitliche Ansprechpartner*innen sowie effizient ausgestaltete Verfahren ein. Besonders wichtig ist es, weiterhin von bestehenden und in der Praxis bereits effizient genutzten Strukturen und Verfahrensweisen zu profitieren, die insbesondere durch die Schnittstellenfunktion einer freiwilligen Selbstkontrolleinrichtung zwischen Nutzern, Wirtschaft, Staat und Aufsicht verkörpert wird. Daher sollten anerkannte Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle auch gemäß den angepassten Regelungen europarechtskonform Berücksichtigung finden und im Rahmen etablierter „dialogischer Verfahren“ zwischen der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz und den Mitgliedsunternehmen einer Selbstkontrolleinrichtung eingebunden werden. Dies stärkt das System der regulierten Selbstregulierung und hat positive Auswirkungen auf die praktische Ausgestaltung von Vorsorgemaßnahmen durch die einer Selbstkontrolle angeschlossenen Anbieter.

Über die USK

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle ist die freiwillige Einrichtung der Games-Branche. Sie ist zuständig für die Prüfung zur Alterseinstufung von digitalen Spielen in Deutschland. Die USK ist sowohl unter dem Jugendschutzgesetz des Bundes als auch unter dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder als zuständige Selbstkontrolle anerkannt. Im klassischen USK-Prüfverfahren nach dem Jugendschutzgesetz erteilen Staatliche Vertreter*innen auf Empfehlung von unabhängigen Jugendschutzsachverständigen die Alterskennzeichen. Darüber hinaus vergibt die USK-Alterskennzeichen auch innerhalb des internationalen IARC-Systems für Online-Spiele und Apps. Zahlreiche Unternehmen haben sich der USK als Mitglieder angeschlossen, um beim Thema Jugendschutz dauerhaft und besonders eng zu kooperieren. Die USK engagiert sich zudem über verschiedene Initiativen wie z. B. dem Elternratgeber im Bereich der Medienbildung. Die USK wird von einem Beirat beraten, der u. a. die USK-Grundsätze und die Leitkriterien für die Prüfungen festlegt.

Ansprechpartner

Lorenzo von Petersdorff

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