USK ab 18 Jahren

Spielinhalte und Genres

Da diese Spiele nahezu ausschließlich gewalthaltige Spielkonzepte thematisieren und häufig eine düstere und bedrohliche Atmosphäre erzeugen, sind sie ausschließlich für Erwachsene. Zu den Genres gehören First-Person-Shooter, Action-Adventures, Rollenspiele und Open-World-Games. Hintergrund der jeweiligen Story sind beispielsweise kriegerische Auseinandersetzungen oder brutale Kämpfe zwischen rivalisierenden Gruppen.

The Witcher 3: Wild Hunt © 2015 Bandai Namco
Gears of War 4 © 2016 Microsoft
State of Decay 2 © 2018 Microsoft

Kriterien für das Kennzeichen „USK 18“

Diese Spiele werden für Minderjährige generell nicht freigegeben, da sie jugendbeeinträchtigend sind. Dadurch werden Minderjährige etwa vor drastischen Gewaltdarstellungen oder antisozialen Weltanschauungen geschützt. Auch wird Spielen die Freigabe verweigert, deren Spielmechanik die Herabwürdigung von Charakteren als normal oder sogar positiv vermittelt. Generell soll verhindert werden, dass sich junge Spieler*innen sich mit Charakteren identifizieren, deren Handeln nicht den ethisch-moralischen Anforderungen unserer Gesellschaft entspricht.

Die oft dichte Atmosphäre und hohe Glaubwürdigkeit des Spielgeschehens kann Heranwachsenden die Distanzierung vom Spielgeschehen zusätzlich erschweren. Die Inhalte und Darstellungen dieser Spiele verlangen einen Grad an sozialer Reife und Distanz, der bei 16- bis 17-Jährigen nicht generell vorausgesetzt werden kann. Die Kennzeichnung „Keine Jugendfreigabe“ bedeutet zwar, dass ein Spiel jugendbeeinträchtigend sein könnte, schließt jedoch jugendgefährdende Inhalte im Sinne von § 18 Absatz 1 des Jugendschutzgesetzes aus.

Im Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist weiterhin geregelt, dass Spiele auf Datenträgern nicht mit USK-Alterskennzeichen gekennzeichnet werden dürfen, wenn sie die Indizierungskriterien der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) erfüllen. Deshalb muss bei entsprechenden Spielen geprüft werden, ob beispielsweise „Gewalt- und Tötungshandlungen gegen menschliche und menschenähnliche Spielfiguren das mediale Geschehen insgesamt prägen“ und „Gewalthandlungen, insbesondere Mord- und Metzelszenen, selbstzweckhaft und detailliert“ dargestellt werden. Spielinhalte müssen auch auf das Kriterium der „Unsittlichkeit“ hin geprüft werden. Alle Indizierungskriterien finden sich unter www.bundespruefstelle.de.

Synonyme

USK 18, USK ab 18

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