Nach der Vorstellung eines Systems zur Kennzeichnung von Online-Spielen hat die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) nun die weiteren Module ihres Service veröffentlicht, der Anbieter ab 2011 unterstützt, sich konform zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) zu verhalten.
„98 Prozent der Spiele im deutschen Handel haben ein USK-Kennzeichen. Das zeigt, wie ernst Spiele-Hersteller den Jugendschutz nehmen. Im Online-Bereich herrscht allerdings häufig Verunsicherung aufgrund der komplexen rechtlichen Lage. Auch die selbständige jugendschutzrechtliche Bewertung von Inhalten kann schwer fallen. Dem wollen wir mit dem neuen Angebot abhelfen“, so Felix Falk, Geschäftsführer der USK.
In einem sogenannten „JMStV-Startpaket“ erhalten Unternehmen nach der Bestandsanalyse ihres Online-Angebots eine individuelle Umsetzungsempfehlung. Als weiteres Modul kann die USK für Unternehmen die Funktion des Jugendschutzbeauftragten erfüllen, den der Anbieter mit Inkrafttreten des neuen JMStV in Zukunft verbindlich nennen muss. Die Anbieterkennzeichnung von Spiel-Inhalten über das gestützte Selbstklassifzierungssystem bildet das dritte Modul. Zudem können im vierten Modul Spiele das rechtssichere USK-Kennzeichen erhalten. Zusätzlich bietet die USK im Januar die erste Weiterbildung für Nutzer des gestützten Selbstklassifizierungssystems sowie für Jugendschutzbeauftragte von Unternehmen an.
Aktualisierung vom 17. Dezember 2010: Trotz des Scheiterns der Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) wird die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ab 2011 im Bereich der Online-Spiele tätig. Mehr Informationen finden Sie hier.