USK treibt Online-Jugendschutz trotz JMStV-Scheitern voran

Trotz des Scheiterns der Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) wird die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ab 2011 im Bereich der Online-Spiele stärker tätig werden.

„Das Scheitern ist bedauerlich, denn der neue JMStV sollte endlich eine einheitliche Alterskennzeichnung von Computerspielen durch die USK möglich machen“, so Felix Falk, Geschäftsführer der USK. Das große Engagement im Bereich der Online-Spiele bleibt jedoch weiterhin bestehen, da die kürzlich vorgelegten USK-Angebote Anbieter auch nach dem bestehenden JMStV wirkungsvoll unterstützen, sich gesetzeskonform zu verhalten. Wer sich also unsicher ist, ob seine Inhalte den bestehenden gesetzlichen Regelungen nach JMStV und Jugenschutzgesetz entsprechen, erhält mit der Bestandsanalyse, der Übernahme des Jugendschutzbeauftragten sowie der Bewertung von Inhalten die notwendige Unterstützung.

„Die Weiterentwicklung des gesamten Jugendmedienschutzes kann und darf nur aufgeschoben sein. Wir brauchen endlich einheitliche und systemübergreifende Regelungen“, fordert Falk. Gerade bei Computerspielen mache die unterschiedliche rechtliche Behandlung von Offline und Online schon lange keinen Sinn mehr. Deshalb wolle man die USK-Kennzeichnung auf freiwilliger Basis endlich auch für Anbieter von Online-Spielen nutzbar machen und damit die bestehende hohe Qualität des Jugendschutzes bei Computerspielen weiter vorantreiben.

In diesem Sinne werde die USK auch der politischen Forderung nach der Entwicklung eines Selbstklassifizierungssystems weiter folgen. Nun könne die Zeit genutzt werden, eine noch ausführlichere Evaluierung des Pilotsystems der gestützten Klassifizierung gemeinsam mit den Obersten Landesjugendbehörden vorzunehmen.

Mehr Informationen zu den Angeboten der USK finden Sie hier.

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