USK.online gewinnt 50. Mitgliedsunternehmen

Mit dem großen Spielepublisher und Entwickler „Plaion“ (früher „Koch Media“) hat die USK ihr 50. Mitglied im Bereich Online-Jugendschutz gewonnen. Neben der zentralen Aufgabe der gesetzlichen Alterskennzeichnung unterstützt die USK ihre Mitglieder auch dabei, ihre Verantwortung im Online-Jugendschutz wahrzunehmen. Seit 2011 ist die USK als anerkannte Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) anerkannt.

USK-Geschäftsführerin Elisabeth Secker: „Wir freuen uns sehr, diesen Meilenstein von 50 Mitgliedern bei USK.online erreicht zu haben. Im Hinblick auf das heutige Mediennutzungsverhalten, muss moderner und zukunftsfähiger Jugendmedienschutz ganzheitlich gedacht werden. Neben dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten geht es auch darum, ihre Teilhaberechte am digitalen Raum zu stärken. Mit USK.online unterstützen wir Spieleanbieter dabei, ihre Verantwortung für den Jugendschutz im Online-Bereich – etwa durch technischen Schutzmaßnahmen – wahrzunehmen und damit den Jugendschutz bereits bei der Entwicklung ihrer Angebote mitzudenken. Der stetige Zuwachs an Mitgliedern zeigt das klare Interesse der Games-Branche, an den aktuellen Jugendschutzfragen gemeinsam zu arbeiten. Das verdeutlicht, dass das System der regulierten Selbstregulierung funktioniert.“

Der Geschäftsbereich USK.online ist gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag als Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle für den Bereich Rundfunk und Telemedien staatlich anerkannt und unterstützt seine Mitgliedsunternehmen zu allen Jugendschutz-Themen, unter anderem bei Mobile- und Online-Games, Social Media, Streaming oder E-Sport. Die Mitgliedschaft bei der USK bedeutet neben der Unterstützung im Tagesgeschäft auch eine umfassende rechtliche Schutzwirkung. Mit der im Mai 2021 in Kraft getretenen Novellierung des Jugendschutzgesetzes unterstützt USK.online zudem Mitglieder dabei, die neuen Bestimmungen im Hinblick auf technische Vorsorgemaßnahmen innerhalb ihrer Angebote zu erfüllen. Laut der Neuregelung werden relevante Spieleanbieter und Plattformen dazu verpflichtet, wirksame Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der persönlichen Integrität von Kindern und Jugendlichen zu treffen. Damit sollen Kinder und Jugendliche in Zukunft besser vor möglichen Risiken geschützt werden, die durch Nutzungsfunktionalitäten wie beispielsweise Kauf- und Kommunikationsmöglichkeiten entstehen könnten.

„Wir freuen uns sehr über das entgegengebrachte Vertrauen von inzwischen 50 Mitgliedern. Mit USK.online unterstützen wir Spieleanbieter dabei, ein hohes Jugendschutz-Niveau sicherzustellen und somit spannende Angebote für alle Altersgruppen zu ermöglichen. Wir schätzen den engen Austausch sowohl mit unseren Mitgliedern als auch mit der Aufsicht und konnten an dieser Schnittstelle bereits viele sinnvolle Umsetzungen durchführen“, so Lorenzo von Petersdorff, Legal Counsel und Leiter des Geschäftsbereichs USK.online.  

Zu den Mitgliedsunternehmen zählen unter anderem Spielehersteller und Publisher wie Electronic Arts (EA) und Nintendo, Technologieunternehmen wie Microsoft, sowie der Let’s Player Gronkh und der Internetfernsehsender Rocket Beans TV. Eine vollständige Liste aller USK.online-Mitglieder findet sich in unserem Service-Bereich.

Über die USK

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist eine freiwillige Einrichtung der Games-Branche. Sie ist zuständig für die Prüfung zur Alterseinstufung von digitalen Spielen in Deutschland. Die USK ist sowohl unter dem Jugendschutzgesetz des Bundes als auch unter dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder als zuständige Selbstkontrolle anerkannt. Im klassischen USK-Prüfverfahren nach dem Jugendschutzgesetz erteilen staatliche Vertreter*innen auf Empfehlung von unabhängigen Jugendschutzsachverständigen die Alterskennzeichen. Darüber hinaus vergibt die USK Alterskennzeichen innerhalb des internationalen IARC-Systems für Online-Spiele und Apps. Zahlreiche Unternehmen haben sich der USK als Mitglieder angeschlossen, um beim Thema Jugendschutz dauerhaft und besonders eng zu kooperieren. Auch im Bereich der Medienbildung engagiert sich die USK mit verschiedenen Initiativen wie dem Elternratgeber und als Projektpartnerin von Elternguide.online. Die USK wird von einem Beirat beraten, der unter anderem die USK-Grundsätze und die Leitkriterien für die Prüfungen festlegt.

Medienkontakt

Irina Rybin

Weitere Beiträge

Pressemitteilungen
21. Februar 2024
1.876 Prüfvorgänge im klassischen Prüfverfahren für Altersfreigaben von Spielen. Neue USK-Prüfregeln, die unter anderem In-Game-Käufe und Lootboxen berücksicht...
Mehr...
Pressemitteilungen
19. Februar 2024
Durch den Digital Services Act (DSA) gelten seit dem 17. Februar unmittelbar neue Vorgaben für Digitale Dienste, diese betreffen unter anderem den Schutz von Ki...
Mehr...
Pressemitteilungen
13. Februar 2024
+++ Seit 10 Jahren bietet IARC ein einheitliches System von Alterskennzeichen und Zusatzinformationen auf der Grundlage regionaler Jugendschutzkriterien. +++ Fü...
Mehr...