In seiner Sitzung am 16. Dezember hat sich der Beirat der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) für die kommenden drei Jahre (2023-2025) konstituiert. Heico Michael Engelhardt, Leiter des SOS-Kinderdorf Schleswig-Holstein, wurde als Vertreter der „Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe e.V.“ einstimmig als neuer Vorsitzender des USK-Beirats gewählt.
Der Beirat der USK besteht aus 15 Mitglieder*innen. Darunter befinden sich Vertreter*innen von Kirchen und Religionsgemeinschaften, der Medienpädagogik, des Bundesjugendministeriums, der Jugendministerien der Länder, der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), Jugendorganisationen, der Games-Branche sowie Vertreter*innen der USK-Mitglieder und der Jugendschutzsachverständigen. Der Beirat beschließt die Leitkriterien zur Alterskennzeichnung und legt die USK-Grundsätze fest.
Heico Michael Engelhardt, Beiratsvorsitzender der USK: „Ich danke den Beiratsmitgliedern für ihr Vertrauen und freue mich, als neuer Vorsitzender die Arbeit der USK künftig noch enger unterstützen zu können. Die Stärke des USK-Beirats liegt darin, dass Vertreter*innen aus Gesellschaft, Behörden und der Industrie gemeinsam Leitplanken für einen modernen Jugendmedienschutz im Gaming-Bereich setzen. Mit der Umsetzung des Jugendschutzgesetzes in die Praxis, ist der USK bereits ein wichtiger Schritt dahin gelungen.“
Als Stellvertreter wurde Dr. Andreas Deimann vom Jugendministerium NRW einstimmig gewählt. Er wird neben Nicole Müller aus Rheinland-Pfalz die Obersten Landesjugendbehörden im Beirat vertreten. Neu in den Beirat berufen wurden außerdem Alexander Bothe als Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz, sowie Petra Müller als Vertreterin der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), die auf Marc Jan Eumann folgt.
Über die USK
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist die freiwillige Einrichtung der Games-Branche. Sie ist zuständig für die Prüfung zur Alterseinstufung von digitalen Spielen in Deutschland. Die USK ist sowohl unter dem Jugendschutzgesetz des Bundes als auch unter dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder als zuständige Selbstkontrolle anerkannt. Im klassischen USK-Prüfverfahren nach dem Jugendschutzgesetz erteilen staatliche Vertreter*innen auf Empfehlung von unabhängigen Jugendschutzsachverständigen die Alterskennzeichen. Darüber hinaus vergibt die USK ihre Alterskennzeichen auch innerhalb des internationalen IARC-Systems für Online-Spiele und Apps. Zahlreiche Unternehmen haben sich der USK als Mitglieder angeschlossen, um beim Thema Jugendschutz dauerhaft und besonders eng zu kooperieren. Die USK wird von einem Beirat beraten, der u. a. die USK-Grundsätze und die Leitkriterien für die Prüfungen festlegt.