USK erkennt Parental Controls auf der Nintendo Switch offiziell als erstes Jugendschutzprogramm an

Zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2022.

Seit über 20 Jahren bewerten wir digitale Spiele hinsichtlich möglicher Gefahren und vergeben in Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen und unseren Jugendschutzexpert*innen das USK-Kennzeichen. Da es im Online-Bereich andere Regeln für den Jugendschutz gibt, haben wir gemeinsam mit der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und Nintendo Deutschland zum ersten Mal auch ein technisches Jugendschutz-System geprüft.

Die Altersbeschränkungen (Parental Controls) von Nintendos neuer Konsole, der Nintendo Switch:

Was sind Parental Controls?

Der Begriff „Parental Controls“ kann lose mit „Kontrollzentrum für Eltern“ übersetzt werden. Nintendo verwendet den Begriff Altersbeschränkungen. Darunter fallen alle Einstellungen, mit denen Erziehungsberechtigte den Start von Spielen auf der Konsole und den Kauf von Spielen über die Online-Funktion steuern können. Die kurzweiligste Erklärung zu den Nintendo Switch-Altersbeschränkungen ist von Nintendo selbst:

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Seit wann prüft die USK auch ganze Konsolen?

Seit 2016 können wir als Selbstkontrolle neben Spielen auch technische Systeme für den Jugendschutz prüfen. Für die Prüfung haben wir gemeinsam mit den anderen Selbstkontrollen und der KJM Kriterien vereinbart und das Prüfsiegel für anerkannte Jugendschutzprogramme entworfen:

Die Nintendo Switch ist die erste und bisher einzige Spielekonsole, die die anspruchsvollen technischen und juristischen Hürden problemlos übersprungen hat und nun mit dem Gütesiegel ausgezeichnet wird.

Was können die Altersbeschränkungen der Nintendo Switch?

Man kann seinen Kindern nicht immer über die Schulter schauen. Daher kann jeder Erziehungsberechtigte die Nintendo Switch so einstellen, dass Kinder die Konsole selbstständig nutzen können, ohne dass sie auf Inhalte stoßen, die für das jeweilige Alter nicht geeignet sind oder vielleicht sogar schädlich sein könnten:

Im einfachsten Modus filtert die Spielekonsole automatisch auf Basis der gewählten Altersstufe alle Inhalte und erlaubt nur den Start von Spielen, die gemäß den USK-Kennzeichen dem Alter des Spielenden entsprechen.

Welche Zusatzfunktionen gibt es?

Natürlich können Erziehungsberechtigte die Altersbeschränkungen der Nintendo Switch auch ganz nach eigenen Vorstellungen einstellen. Dazu gehören zum Beispiel die Erlaubnis über die Kommunikation mit fremden Nutzern, etwa im Chat einzelner Spiele, oder der Entscheidung, ob eigene Screenshots in soziale Netzwerke hochgeladen werden dürfen oder nicht.

Daneben können Eltern mit einer App für Smartphones und Tablets auch von unterwegs sehen, was ihre Kinder gerade spielen. Mit der App lassen sich auch vorher vereinbarte Spielzeiten festlegen und überprüfen. Wenn Eltern individuelle Kinder-Accounts anlegen, kann auch der Zugang zum, sowie Käufe im Nintendo eShop auf Basis des Alters des Kindes überprüft und begrenzt werden.

Warum sollte ich die Altersbeschränkungen der Nintendo Switch benutzen?

Mit den Altersbeschränkungen bietet die Switch einen wirksamen altersgemäßen Zugang zu allen Spielen. Viele der Funktionen, die Nintendo zusätzlich eingebaut hat, gehen über den Mindeststandard für Jugendschutzprogramme weit hinaus. Alle Funktionen, inklusive der Altersbeschränkungen-App, sind kostenfrei nutzbar.

Wir finden, dass solche Systeme ein wichtiger Baustein für den Jugendschutz der Zukunft sind und ermutigen alle Erziehungsberechtigte mit einer entsprechenden Konsole, die Nintendo Switch- Altersbeschränkungen zu nutzen.

Wo finde ich mehr Informationen?

Eine ausführliche Beschreibung, wie man die Altersbeschränkungen der Nintendo Switch aktivieren und nutzen kann, findet sich auf der Website von Nintendo Deutschland:

https://www.nintendo.de/Nintendo-Switch/Nintendo-Switch-Altersbeschrankungen/Nintendo-Switch-Altersbeschrankungen-1183145.html

Bei Problemen und Verständnisfragen zu den Altersbeschränkungen oder einzelnen Funktionen der Software und des eShops hilft auch gerne der Kundenservice von Nintendo Deutschland weiter:

https://www.nintendo.de/Hilfe/Kontakt/Altersbeschrankungen-und-Generalschlussel/Allgemeiner-Kundenservice-1106596.html

Update vom 23.05.2019

Da die Anerkennung von technischen Jugendschutzsystemen zeitlich begrenzt ist, hat Nintendo Deutschland die USK mit der erneuten Prüfung der Jugendschutzsysteme der Nintendo Switch in der aktuellen Software-Version 8.0.1 beauftragt.

Die USK hat sowohl die bereits vorhandenen als auch die neu hinzugekommenen Funktionalitäten überprüft, und kam zu dem Schluss, dass auch die aktuelle Version den Vorgaben des JMStV entspricht, und somit weiterhin als geeignetes Jugendschutzprogramm für geschlossene Systeme zu beurteilen ist.

Die positive Beurteilung des Jugendschutzsystems der Konsole Nintendo Switch bleibt somit bestehen.

Update vom 02.09.2019

Analog zum Update vom 23.05.2019 hat Nintendo Deutschland erneut die USK mit der Prüfung der Jugendschutzsysteme der Nintendo Switch und des Nintendo Account-Systems in der jeweils aktuellen Software-Version beauftragt.

Die USK kam nach abschließender Überprüfung zu dem Schluss, dass auch die aktuellen Versionen des Nintendo Account-Systems und der Konsole Nintendo Switch den Vorgaben des JMStV entsprechen, und somit weiterhin als geeignetes Jugendschutzprogramm für geschlossene System zu beurteilen sind.

Update vom 21. Oktober 2022

USK.online hat die Anerkennung des Jugendschutzsystems der „Nintendo Switch“ und des „Nintendo Account-Systems“ im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) für weitere drei Jahre verlängert. Die Beurteilung wurde von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) in ihrer Sitzung am 19. Oktober 2022 bestätigt.

Bei Fragen zu den Kennzeichen der USK oder dem Anerkennungsverfahren von Jugendschutzprogrammen stehen wir auch gerne direkt über das Kontaktformular auf unserer Website zur Verfügung.

Was sind Jugendschutzprogramme?

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) regelt die Vorgaben für Online-Inhalte.Schon vor 2016 war es möglich, Jugendschutzprogramme für offene Systeme (z.B. Browser) im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens bei der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) prüfen zu lassen. Seit der letzten Gesetzesnovelle des JMStV dürfen Jugendschutzprogramme in einem vergleichbaren Verfahren auch von Selbstkontrollen wie der USK geprüft und anerkannt werden. Neu ist, dass erstmals auch Jugendschutzprogramme für geschlossene Systeme (Konsolen, Apps, Smart-TV) anerkennungsfähig sind.

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