USK entwickelt System zur Selbstklassifizierung

Anlässlich der heutigen Verabschiedung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) durch die Konferenz der Ministerpräsidenten gab die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) bekannt, dass sie ein Pilotverfahren zur Selbstklassifizierung von Computerspielen durchführt.

„Wenn der JMStV in Kraft tritt, wird die USK allen Anbietern von Computerspielen ein Verfahren zur Alterskennzeichnung anbieten können“, so Geschäftsführer Felix Falk.

Nach dem neuen Ländervertrag sind die bisherigen USK-Verfahren für einen Teil der Onlinespiele bereits gültig. Zusätzlich ermöglicht der JMStV nun das Verfahren zur Selbstklassifizierung für Onlinespiele. „Durch unsere 15jährige Erfahrung und Partnerschaft mit PEGI als anerkanntes europäisches System sind wir auch im Bereich Selbstklassifizierung besonders gut aufgestellt“, so Falk.

Das durch die Verbände der Computerspielewirtschaft auf europäischer Ebene aufgebaute Pan European Game Information–System (PEGI) ist ein bereits in rund 30 Ländern erprobtes Selbstklassifizierungssystem. Aufgrund der spezifischen Rechtslage müsse es in Deutschland jedoch ein angepasstes System geben, das in dem USK-Pilotprojekt nun entwickelt und erprobt werde. Dabei stütze man sich auch auf die bewährte Kooperation mit den Obersten Landesjugendbehörden. „Wenn Jugendschutz bei Computerspielen funktionieren soll, dann muss es einheitliche Kriterien geben. Deshalb bin ich froh, dass sich die Obersten Landesjugendbehörden in das Pilotprojekt einbringen, um die hohe Qualität der bestehenden Alterskriterien auch im neuen Klassifizierungsmodell zu gewährleisten“, so Felix Falk.

Das laufende Pilotprojekt der USK zur Selbstklassifizierung soll im Spätsommer abgeschlossen werden und in ein von der USK ohne die Obersten Landesjugendbehörden betriebenes Verfahren einmünden. Zur USK: Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist die verantwortliche Stelle für die Alterseinstufung von Computerspielen in Deutschland. Gemäß dem Prinzip einer halbstaatlichen Selbstkontrolle gewährleistet die USK die Organisation der Prüfungen während die jeweiligen Altersentscheidungen durch von den Ländern benannte Sachverständige in Zusammenarbeit mit den Ständigen Vertretern der Obersten Landesjugendbehörden bei der USK gefällt werden. Die USK hat seit ihrer Gründung 1994 über 27.000 Verfahren durchgeführt. Träger der USK ist die Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH in Berlin. Als Gesellschafter der GmbH fungieren der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU) und der Bundesverband der Entwickler von Computerspielen G.A.M.E. e.V.

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