USK-Beirat beschließt Erweiterung der Leitkriterien zur Berücksichtigung der Sozialadäquanz bei digitalen Spielen

In seiner letzten Sitzung beschloss der USK-Beirat einstimmig eine Erweiterung der Leitkriterien zur Berücksichtigung der Sozialadäquanz bei Spielen, die Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen enthalten. Die Leitkriterien der USK sind die Grundlage für die jugendschutzrechtliche Bewertung von Computer- und Videospielen.

Hintergrund für die Ergänzung der Leitkriterien ist die seit August 2018 geänderte Rechtsauffassung der zuständigen Obersten Landesjugendbehörde, die aktuellen rechtlichen Bewertungen Rechnung tragen soll. Demnach können o.g. Computer- und Videospiele im Einzelfall eine USK-Altersfreigabe erhalten, sofern die Kriterien zur sozialadäquaten Verwendung erfüllt sind. Zuvor wurden solche Spiele nicht zur Prüfung zugelassen.

„Die gemeinsame Arbeit zur Abstimmung der Ergänzung der Leitkriterien unter den Beiratsmitgliedern bringt einmal mehr zum Ausdruck, wie verantwortungsvoll und plural die konkreten Formulierungen zur Ausgestaltung der USK-Spruchpraxis entwickelt wurden“, so der Beiratsvorsitzende Wolfgang Hußmann.

„Es ist erfreulich, dass die ergänzten Leitkriterien nicht nur klare und orientierende Eckpunkte für die Arbeit der USK-Prüfgremien und die Öffentlichkeit bieten, sondern damit ein weiterer Schritt für die Gleichbehandlung von Games mit anderen Medienarten als Kunst- und Kulturgut erfolgt ist.“, ergänzt Elisabeth Secker, Geschäftsführerin der USK.

Dem Beirat der USK gehören Vertreter*innen von Kirchen und Religionsgemeinschaften, der Medienpädagogik, des Bundesjugendministeriums, der Jugendministerien der Länder, der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), der Jugendorganisationen sowie der Computerspielewirtschaft, und Vertreter*innen der USK-Mitglieder und der Jugendschutzsachverständigen an.

Das Update der USK-Leitkriterien ist unter dem Punkt Grundlagen (auch in der englischen Version) abrufbar.

Über die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist eine freiwillige Einrichtung der Games-Branche. Sie ist zuständig für die Prüfung zur Alterseinstufung von digitalen Spielen in Deutschland. Die USK ist sowohl unter dem Jugendschutzgesetz des Bundes als auch unter dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder als zuständige Selbstkontrolle anerkannt. Im klassischen USK-Prüfverfahren nach dem Jugendschutzgesetz erteilen staatliche Vertreter*innen auf Empfehlung von unabhängigen Jugendschutzsachverständigen die Alterskennzeichen. Darüber hinaus vergibt die USK ihre Alterskennzeichen innerhalb des internationalen IARC-Systems für Online-Spiele und Apps. Zahlreiche Unternehmen haben sich der USK als Mitglieder angeschlossen, um beim Thema Jugendschutz dauerhaft und besonders eng zu kooperieren. Die USK engagiert sich zudem über verschiedene Initiativen wie z. B. dem Elternratgeber im Bereich der Medienbildung. Die USK wird von einem Beirat beraten, der u. a. die USK-Grundsätze und die Leitkriterien für die Prüfungen festlegt.

Medienkontakt

Felizitas Baum

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