+++ Der USK-Beirat hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2024 die Erweiterung der USK-Leitkriterien für die jugendschutzrechtliche Prüfung digitaler Spiele beschlossen. +++ Erkenntnisse aus zwei Jahren Spruchpraxis zu Risiken durch Chats, Lootboxen oder Kauffunktionen sind damit ab 1.1.2025 in den USK Leitkriterien verankert. +++
Bereits seit Januar 2023 fließen bei der USK Nutzungsrisiken in digitalen Spielen, die beispielsweise durch Chat- und Kauffunktionen oder Lootboxen entstehen, im Verfahren der gesetzlichen Altersfreigabe ein. Nahezu ein Drittel der Spiele mit Nutzungsrisiken sind seitdem mit höheren Altersstufen freigegeben als vorher. Was sich in dieser Spruchpraxis von rund 50 unabhängigen Jugendschutzsachverständigen aus den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Medienpädagogik und Medienpsychologie bewährt hat, wurde nun auch in den USK Leitkriterien verankert. Einen entsprechenden Beschluss fasste der USK-Beirat, in dem Institutionen wie das Familienministerium, die Obersten Landesjugendbehörden oder die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz vertreten sind, auf seiner Sitzung am 13.12.2024 einstimmig. Auch in der Praxis haben sich die Zusatzkennzeichen auf Spieleverpackungen etabliert. Druck zum Vielspielen, Erhöhte Kaufanreize oder Erhöhte Kommunikationsrisiken sind Hinweise, die gerade Eltern beim Spielekauf zu schätzen wissen. Insgesamt 86 Prozent der Eltern finden es hilfreich, wenn es neben den klassischen Alterskennzeichen zusätzliche Orientierungshilfen gibt.1
Lootboxen, Chat- und Kauffunktionen oder Mechanismen, die eine exzessiven Mediennutzung fördern, können Risiken für Kinder und Jugendliche sein. Die USK berücksichtigt solche Risikophänomene in der Vergabe von Alterskennzeichen. Aktuell erhalten 30 Prozent der geprüften Spiele mit Online-Funktionen eine höhere Alterskennzeichnung aufgrund von Nutzungsrisiken. Das zeigt: der Jugendschutz bei Games funktioniert auch bei neuen Risiken der digitalen Welt und Deutschland ist hier auch im internationalen Vergleich besonders fortschrittlich. Die nun beschlossene Anpassung der Leitkriterien ist eine wichtige Bestätigung dieser bewährten Jugendschutzpraxis für Games.
Die USK hat beim Thema der neuen Nutzungsrisiken in den letzten Jahren einmal mehr gezeigt, dass sie mit neuen Entwicklungen bei Games Schritt hält und ein besonders aktuelles und hohes Niveau im Jugendschutz sicherstellt. Nun muss es gemeinsame Aufgabe von USK, den Unternehmen und der Politik sein, diese geltenden neuen Regelungen und Hilfen für Eltern noch bekannter zu machen, damit sie noch besser positiv wirken und im Erziehungsalltag helfen können
Über den Beirat der USK: Der Beirat der USK setzt sich aus 15 Mitgliedern zusammen und ist plural aufgestellt. Darunter befinden sich Vertreter*innen der Medienpädagogik, des Bundesjugendministeriums, der Jugendministerien der Länder, der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), von Jugendorganisationen, der Games-Branche, von Kirchen und Religionsgemeinschaften, sowie Vertreter*innen der USK-Mitglieder und Jugendschutzsachverständige. Der Beirat beschließt die Leitkriterien zur Alterskennzeichnung und legt die Grundsätze der USK fest. Die Entwicklung und fortlaufende Anpassung der in der Prüfpraxis anzuwendenden Kriterien ist Aufgabe des Beirats. Er beschließt mindestens alle zwei Jahre über entsprechende Leitkriterien für die Altersbewertung. Die Anpassung der Prüfpraxis im Januar 2023 geht auf die umfassende Reform des Jugendschutzgesetzes aus dem Jahr 2021 zurück.
Mehr Informationen zum Beirat sowie eine Übersicht über alle Beiratsmitglieder gibt es hier.
Die aktuelle Fassung der USK Leitkriterien gibt es hier.
1 YouGov Studie im Auftrag der USK im Juli 2024 (n=1.001). Repräsentative Onlineumfrage unter Eltern und Erziehungsberechtigten mit im Haushalt lebenden Kindern im Alter zwischen 6 und 17 Jahren in Deutschland.
Über die USK
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist eine freiwillige Einrichtung der Games-Branche. Sie ist zuständig für die Prüfung zur Alterseinstufung von digitalen Spielen in Deutschland. Die USK ist sowohl unter dem Jugendschutzgesetz des Bundes als auch unter dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder als zuständige Selbstkontrolle anerkannt. Im klassischen USK-Prüfverfahren nach dem Jugendschutzgesetz erteilen staatliche Vertreter*innen auf Empfehlung von unabhängigen Jugendschutzsachverständigen die Alterskennzeichen. Darüber hinaus vergibt die USK-Alterskennzeichen innerhalb des internationalen IARC-Systems für Online-Spiele und Apps. Zahlreiche Unternehmen haben sich der USK als Mitglieder angeschlossen, um beim Thema Jugendschutz dauerhaft und besonders eng zu kooperieren. Auch im Bereich der Medienbildung engagiert sich die USK mit verschiedenen Initiativen wie dem Elternratgeber und als Projektpartnerin von Elternguide.online. Die USK wird von einem Beirat beraten, der unter anderem die USK-Grundsätze und die Leitkriterien für die Prüfungen festlegt.




