Stellungnahme zum Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) nimmt wie folgt zu den Änderungen des Jugendschutzgesetzes Stellung, die im Diskussionsentwurf für ein zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes enthalten sind:

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) begrüßt ausdrücklich das Bestreben, die gesetzlichen Regelungen zum Jugendmedienschutz zeitgemäß anzupassen und einen zukunftsfähigen, kohärenten Rechtsrahmen zu schaffen. Aktuell gewährleistet das deutsche Jugendschutzsystem zwar in der Theorie ein hohes Schutzniveau, durch die zunehmende Verschmelzung der verschiedenen Medienformate und Verbreitungswege auf unterschiedlichen Plattformen ist die Schutzwirkung dieser Regelungen vom Kind aus gesehen in der Praxis jedoch immer weniger sinnvoll und wirksam. Nicht zuletzt muss die aktuelle Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen stärker in den Blick genommen werden. Gleichzeitig gestaltet sich die Einhaltung des Jugendmedienschutzes aufgrund der fragmentierten Gesetzgebung und verschiedener Zuständigkeiten auch für Anbieter komplex, was vermehrt zu Irritationen, Umsetzungsschwierigkeiten und Rechtsunsicherheiten führt.

Leider gelingt es dem vorliegenden Gesetzesentwurf des Bundes jedoch nicht, die Erwartungen an einen solchen modernisierten Rechtsrahmen zu erfüllen. Insbesondere vermisst die USK echte medienkonvergente Regelungen, die Schaffung einheitlicher Ansprechpartner, klare Verfahren und Zuständigkeiten sowie die Sicherung erfolgreich bestehender Strukturen und Prozesse. Stattdessen kommt es zu Doppelregulierungen, weniger Transparenz, einer Desorientierung der Eltern sowie einer Schwächung der Selbstkontrolleinrichtungen.

Insgesamt offenbart der JuSchG-E somit ein gespaltenes Bild: Auf der einen Seite wird zwar proklamiert, die regulierte Selbstregulierung solle gestärkt werden, stattdessen wird jedoch vor allem auf staatliche Kontrollmechanismen gesetzt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Medienrealität kann unserer Ansicht nach nur ein sorgsam abgestuftes System eine wirksame Lösung bieten.

Dabei sind zwei Dinge essentiell: Zum einen bedarf es eines echten einheitlichen Medienbegriffs und zum anderen sind abgestufte Bewertungsmaßnahmen erforderlich, die dem Anbieter ein vom jeweiligen Kontrollniveau (z.B. Eigenbewertung des Anbieters gegenüber einer Gremiumsprüfung unter staatlicher Beteiligung) abhängiges Level an Rechtssicherheit vermitteln. Letzteres muss gleichzeitig den zentralen Anreiz für Anbieter darstellen, sich möglichst jugendschutzkonform zu verhalten. Andernfalls ergibt sich leider ein unausgewogenes Gesamtbild.

Über die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist eine freiwillige Einrichtung der Games-Branche. Sie ist zuständig für die Prüfung zur Alterseinstufung von digitalen Spielen in Deutschland. Die USK ist sowohl unter dem Jugendschutzgesetz des Bundes als auch unter dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder als zuständige Selbstkontrolle anerkannt. Im klassischen USK-Prüfverfahren nach dem Jugendschutzgesetz erteilen staatliche Vertreter auf Empfehlung von unabhängigen Jugendschutzsachverständigen die Alterskennzeichen. Darüber hinaus vergibt die USK ihre Alterskennzeichen auch innerhalb des internationalen IARC-Systems für Online-Spiele und Apps. Zahlreiche Unternehmen haben sich der USK als Mitglieder angeschlossen, um beim Thema Jugendschutz dauerhaft und besonders eng zu kooperieren. Die USK wird von einem Beirat beraten, der u. a. die USK-Grundsätze und die Leitkriterien für die Prüfungen festlegt.

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