Mit 01.01.2020 übernimmt Lorenzo von Petersdorff die Funktion als Stellvertretender Geschäftsführer / Legal Counsel der USK.

Bisher leitete Lorenzo von Petersdorff den Bereich USK.online, innerhalb dessen die USK ihre Mitglieder in allen Bereichen des Online-Jugendschutzes berät. In seiner neuen Funktion unterstützt Herr von Petersdorff zusätzlich USK-Geschäftsführerin Elisabeth Secker in allen ihren Aufgaben. Der studierte Jurist verfügt über umfassende Erfahrungen im Bereich des Jugendmedienschutzes und wird Elisabeth Secker auch im Rahmen ihrer anstehenden Elternzeit bis Ende November 2020 offiziell vertreten.
„Mit Lorenzo von Petersdorff als Stellvertretenden Geschäftsführer ist die USK auch in der Zeit meiner Abwesenheit bestens aufgestellt. Ich freue mich auf die weiterhin gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.“ so Elisabeth Secker, Geschäftsführerin der USK.
Über die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist eine freiwillige Einrichtung der Games-Branche. Sie ist zuständig für die Prüfung zur Alterseinstufung von digitalen Spielen in Deutschland. Die USK ist sowohl unter dem Jugendschutzgesetz des Bundes als auch unter dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder als zuständige Selbstkontrolle anerkannt. Im klassischen USK-Prüfverfahren nach dem Jugendschutzgesetz erteilen staatliche Vertreter*innen auf Empfehlung von unabhängigen Jugendschutzsachverständigen die Alterskennzeichen. Darüber hinaus vergibt die USK ihre Alterskennzeichen innerhalb des internationalen IARC-Systems für Online-Spiele und Apps. Zahlreiche Unternehmen haben sich der USK als Mitglieder angeschlossen, um beim Thema Jugendschutz dauerhaft und besonders eng zu kooperieren. Die USK engagiert sich zudem über verschiedene Initiativen wie z. B. dem Elternratgeber im Bereich der Medienbildung. Die USK wird von einem Beirat beraten, der u. a. die USK-Grundsätze und die Leitkriterien für die Prüfungen festlegt.