Jugendschutz und Computerspiele im Bundestag

Wirksamer Jugendmedienschutz und die Förderung von Computerspielen ergänzen sich, so lautet der Grundtenor der parlamentarischen Veranstaltung, die heute im Vorfeld des Deutschen Computerspielpreises in Berlin stattfand. Unter dem Titel „Bund und Spiele“ hatten die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU) sowie der Bundesverband der Entwickler von Computerspielen (G.A.M.E.) e.V. die Abgeordneten eingeladen, um die nominierten Spiele zu präsentieren und über Jugendmedienschutz zu sprechen.

In seiner Rede betonte Felix Falk, Geschäftsführer der USK: „Die USK steht weiterhin für die Einheitlichkeit, Transparenz und Qualität von Alterskennzeichen bei Computerspielen und wird sich auch in Zukunft dafür einsetzen“. Dies sagte er insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Wandels des gesetzlichen Jugendmedienschutzes. Durch die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages soll künftig die Vergabe von Alterskennzeichnungen auch im Internet möglich werden. Mit den vorgeschlagenen Neuregelungen sei zu befürchten, dass zukünftig immer mehr Selbstkontrollen mit neuen Verfahren und neuen Kennzeichen Computerspiele klassifizieren können. Solch eine Situation verwirre Verbraucher und Hersteller und drohe einen wirksamen Jugendmedienschutz zu unterlaufen, so Falk.

Die betreffenden Regelungen wurden unlängst auch vom Deutschen Kinderschutzbund kritisiert. Dieser befürchtete, dass der Jugendschutz ausgehebelt und aus der bislang einheitlichen Situation ein Ke nnzeichnungsmarkt gemacht würde. Thomas Jarzombek, zuständiger Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion und Schirmherr der Veranstaltung, sagte dazu in seiner Rede: „Die Kennzeichen der USK funktionieren, denn sie hat die Kompetenz im Bereich der Computerspiele. Deshalb muss die USK weiter ihre zentrale Rolle im Jugendmedienschutz behalten“. Nach den Redebeiträgen, konnten die Parlamentarier selbst Spiele testen, die für den Deutschen Computerspielpreis nominiert sind.

Über die USK

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist die verantwortliche Stelle für die Alterseinstufung von Computerspielen in Deutschland. Gemäß dem Prinzip einer halbstaatlichen Selbstkontrolle gewährleistet die USK die Organisation der Prüfungen während die jeweiligen Altersentscheidungen durch von den Ländern benannte Sachverständige in Zusammenarbeit mit den Ständigen Vertretern der Obersten Landesjugendbehörden bei der USK gefällt werden. Die USK hat seit ihrer Gründung 1994 über 27.000 Verfahren durchgeführt. Träger der USK ist die Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH in Berlin. Als Gesellschafter der GmbH fungieren der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU) und der Bundesverband der Entwickler von Computerspielen G.A.M.E. e. V.

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