Informationen für Spiele-Aussteller auf Messen in Deutschland

Als Spiele-Aussteller sind Sie nach den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes vollständig dafür verantwortlich, dass Ihr Stand und die Präsentationen den Anforderungen des deutschen Jugendschutzes entsprechen. Die Einhaltung wird durch die Ordnungsbehörden an den Messetagen kontrolliert. Für die konsequente und einheitliche Umsetzung hat die USK die im Folgenden beschriebenen Regelungen getroffen. Diese sind relevant für die Aussteller in der offen zugänglichen Entertainment Area der jeweiligen Veranstaltung.

Üblicherweise dürfen in der Öffentlichkeit nur Spiele und Videomaterial frei präsentiert werden, die eine USK 0 oder USK 6-Freigabe erhalten haben.

Für Messen wie die MAG, gamescom, Dreamhack wurden zusätzliche Regeln mit den Örtlichen Ordnungsämtern vereinbart, bei denen öffentlich auch 12er-Material gezeigt werden kann, da sich die Besucher gezielt auf Messe einlassen, eine elterliche Begleitung stattfindet und das 12er-Material nicht interaktiv genutzt werden kann. 

Der Veranstalter wird wahrscheinlich am Eingang die Besucher gemäß ihrem Lichtbildausweis / Krankenkassenkarte mit Foto nachgewiesenem Alter mit nicht abnehmbaren Handgelenksbändchen analog zu den USK-Kennzeichen 12 / 16 / 18 ausstatten, welche das Standpersonal bei den Alterskontrollen unterstützen. Das Elternprivileg gilt nicht. Es ist also bei Kennzeichnung von USK 12/16/18 nicht möglich durch Anwesenheit oder einen „Muttizettel“ Jüngeren Zugang zu für sie nicht freigegebenem Material zu gewähren.

Präsentationen wie Spieledemos, Trailer, spielbasierte Bühnenpräsentationen müssen von der USK geprüft werden, um der in Öffentlichkeit oder der entsprechenden Altersgruppe gezeigt werden zu können. Ungekennzeichnete Inhalte dürfen nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden. Trailer und Software ohne Videospiel- oder Filmbezug (Middlewaretrailer, Hardwarepräsentationen, Techdemos, corporate identity Trailer) müssen nicht gekennzeichnet werden.

Deadline für die Einreichung der Unterlagen ist drei Wochen vor Start der jeweiligen Messe.

Zu prüfende Inhalte müssen samt Prüfantrag per E-Mail oder per Post geschickt werden. Spieledemos und Trailer können als Disc, Stick, Key, Voucher, Link zum Cloud Content oder FTP eingereicht werden.

Die Prüfgebühren richten sich nach der aktuellen Kostenordnung.

Gemeinschaftsstände, Unis, Hochschulen, Länderpavillons

Hierunter fallen verschiedenen Inhalte unterschiedlichen Fertigstellungsgrades. Sie erhalten ein komplettes Standrating, das alle eingereichten Inhalte umfasst.
Inhalte, die sich nicht bis einschließlich „USK ab 12 Jahren“ subsumieren lassen, müssen separat geprüft werden oder können andernfalls ungeprüft nur Erwachsenen demonstriert werden.

Streamer / Präsentationen / HandsOff-Demos

Für Präsentationen gelten die gleichen Regeln wie Spielstationen, so dürfen 16er/18er oder ungeprüfte Inhalte nicht öffentlich präsentiert werden. Sollten die gewählten Spielausschnitte oder der Kommentar und die Nicht-Interaktivität den Spieleindruck verändern und aus Ihrer Sicht eine niedrigere Freigabe ermöglichen, reichen Sie einen 10-Minuten „fake-livestream“ ein, der die üblichen Spielelemente und den live-Kommentar umfasst. Die Freigabe wird dann für diese Inhalte und den Kommentarstil erteilt und gilt für eine im Großen und Ganzen inhaltsgleiche Präsentation dieses Spiels.

Auf der Messe

Auf der Messe müssen die Spielstationen entsprechend ihrer Kennzeichnung so gestickert werden, dass das Rating durch Spieler und Zuschauer klar wahrnehmbar ist. Die Abmaße der Sticker müssen mindestens 3,5×3,5cm betragen. Wenn eine Area oder eine Reihe Spielstationen gleiche Inhalte zeigen reicht es, am Eingangsbereich oder an mehreren Orten entlang der Spielstationen auf das vorhandene Kennzeichen hinzuweisen. Diese Sticker sollten dann weithin sichtbar sein, wir empfehlen Abmaße von mindestens 20x20cm.

Entsprechende Vorlagen finden sie hier. Bei Trailern muss weder im Vorspann noch an der Präsentationsfläche auf das Kennzeichen hingewiesen werden. Die USK stellt keine Sticker zur Verfügung, bitte drucken Sie selbst oder bestellen Sie Stickerrollen.

Messeregeln für USK 0 / 6 / 12

Inhalte mit diesen Kennzeichen können auf der Messe frei präsentiert werden, wobei lediglich bei 12er-Inhalten durch das Standpersonal darauf zu achten ist, dass Jüngere zwar zuschauen, aber nicht spielen dürfen.

Beispiel für die korrekte Verwendung des USK-Kennzeichens
Beispiel für die korrekte Verwendung des USK-Kennzeichens
Beispiel für die korrekte Verwendung des USK-Kennzeichens

Messeregeln für USK 16 / 18 / Keine Kennzeichnung

Diese Inhalte dürfen nur der jeweiligen Altersgruppe gezeigt werden. Durch separate Räume, abgewandte Monitore und privacy screens muss ausgeschlossen werden, dass Jüngere diese Inhalte wahrnehmen können. Eine Zugangskontrolle durch das Standpersonal ist durch die Aussteller zu gewährleisten.

Beispiel für die korrekte Präsentation von USK 16 / USK 18 Inhalten
Beispiel für die korrekte Präsentation von USK 16 / USK 18 Inhalten
Beispiel für die korrekte Präsentation von USK 16 / USK 18 Inhalten

Weitere Kurzinfos:

  • Unternehmen, die zum ersten Mal Inhalte bei der USK prüfen lassen, fallen automatisch unter die Vorkassenregelung
  • Wenn auf der Messe eine Vollversion verwendet werden soll, kreuzen Sie bitte „Demo“ an und benennen den zu zeigenden Spielausschnitt.
  • Bereits geprüfte Vollversionen können auch in Ausschnitten auf Messen ohne weitere Prüfung mit dem erteilten USK-Rating präsentiert werden
  • IARC-Ratings gelten nur innerhalb der angeschlossenen Online-Storefronts und sind für Messen nicht gültig
  • Liegt bereits ein Rating aus dem letzten Jahr vor und hat sich die Demo nicht grundlegend geändert kann dieses Rating weiterhin verwendet werden
  • Jede öffentlich präsentierte Plattformversion muss durch die USK geprüft werden

Die zuständige Behörde wird die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes vor Ort verstärkt überprüfen und bei Zuwiderhandlungen entsprechende rechtliche Maßnahmen einleiten. Im Falle von Verstößen drohen neben der Schließung des Messestandes Geldbußen in beachtlicher Höhe. Auch um letzterem vorzubeugen, steht Ihnen die USK bei jeglichen Fragen, Problemen und Unklarheiten den Jugendschutz betreffend mit Rat und Tat zur Seite.

Ansprechpartner

Marek Brunner