gamescom 2024: Informationen für Aussteller

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist als offizielle Jugendschutzpartnerin der Koelnmesse GmbH umfassend beauftragt, auf der gamescom den Messe-Jugendschutz zu betreuen. Dies beinhaltet die Alterskennzeichnung sämtlicher Inhalte aller Plattformen, inkl. Trailer und spielbasierter Bühnenprogramme. Zusätzlich ist die USK beim Thema Jugendschutz erste Ansprechpartnerin für alle gamescom-Aussteller, sowohl im Vorfeld als auch während der gamescom.

Aussteller sind nach den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) vollständig dafür verantwortlich, dass ihr Stand und die Präsentationen den Anforderungen des deutschen Jugendschutzes entsprechen. Die Einhaltung wird durch die Ordnungsbehörden an allen Messetagen kontrolliert. Für die konsequente und einheitliche Umsetzung hat die Koelnmesse gemeinsam mit der USK die im Folgenden beschriebenen Regelungen getroffen. Diese sind relevant für die Aussteller der gamescom in der Entertainment Area.

Der Veranstalter (Koelnmesse) wird am Eingang die Besucher*innen gemäß ihrem Alter (per Lichtbildausweis/Foto-Krankenkassenkarte nachgewiesen) mit nicht-abnehmbaren Handgelenksbändchen ausstatten. Die Farben dieser Bändchen sind analog zu den Farben der Alterskennzeichen der USK (USK 12 / USK 16 / USK 18) und unterstützen das Standpersonal bei den Alterskontrollen. Das Elternprivileg gilt auf dem Messegelände nicht.

Die wichtigsten Informationen zusammengefasst

  • Die Frist für die Einreichung der zu prüfenden Unterlagen endet am 6. August 2024 um 15:00 Uhr.
  • Alle offenen Stände im B2C-Bereich sind verpflichtet, USK-Alterskennzeichen vorzuhalten und anzuzeigen.
  • Für den B2B-Bereich sind keine USK-Alterskennzeichen erforderlich.
  • Wir empfehlen, große Sticker weithin sichtbar ins Artwork oder an den Standwänden zu integrieren (siehe Beispiele unten). 
  • IARC/Storefront-Alterskennzeichen gelten nicht auf Messen, sondern nur online in ihren Storefronts.
  • Die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes wird von der zuständigen Behörde vor Ort überprüft. Bei Zuwiderhandlungen werden entsprechende rechtliche Maßnahmen eingeleitet. Im Falle von Verstößen drohen, neben der sofortigen Schließung des Messestandes, Geldbußen in beträchtlicher Höhe.

Das müssen Sie beachten

  • Ersteinreicher müssen mit einer Vorauszahlung vor Prüfungsbeginn rechnen. Bitte planen Sie dies ein und nutzen Sie die schnellste Überweisungsmöglichkeit.
  • Spiele, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt geprüft wurden, dürfen (auch als Demos) mit dem vergebenen Alterskennzeichen vorgeführt werden.
  • Trailer ohne Spielinhalte (z. B. Image-Filme, reine Hardwarepräsentation ohne Spielszenen) benötigen kein USK-Alterskennzeichen.
  • Mehrere Trailer, die an einem Ort in Endlosschleifen laufen, können als Trailerrolle mit nur einem Antrag eingereicht werden.
  • Weitere Details zur Prüfung und das Antragsformular finden Sie hier.
  • Die Kostenordnung finden Sie hier.
  • Inhalte mit einer Alterskennzeichnung USK 0 / USK 6 / USK 12 dürfen öffentlich präsentiert werden (siehe Beispiele).
  • Inhalte mit einer Alterskennzeichnung USK 16 / USK 18 sowie ohne Kennzeichnung dürfen nur in geschlossenen Räumen oder auf andere Weise für die entsprechende Altersgruppe sichtgeschützt und kontrolliert gezeigt werden, z. B. durch:
    • Abgewandte Monitore, Sichtschutzwände oder separate Räume mit Zugangskontrollen (siehe Beispiele).
  • Jede Spielstation muss entweder einzeln oder als Reihe deutlich sichtbar mit dem korrekten USK-Alterskennzeichen (in Form eines Stickers) gekennzeichnet werden:
    • Sticker-Größe einzeln: min. 3,5 x 3,5 cm.
    • Sticker-Größe für eine Reihe: min. 20 x 20 cm.
  • Die USK stellt keine Sticker zur Verfügung. Aussteller müssen sie selbst drucken oder über Drittanbieter kaufen.
  • Streamer*innen und Stände mit spieleorientierten Live-Programmen müssen vorab eine 15-minütige „Fake-Präsentation“ einreichen, die dann als Grundlage für die USK-Prüfung dient.
  • Indie-Arenen, Hochschulen, Gemeinschaftsstände und Länderpavillons erhalten mit einem Antrag ein USK-Rating für den gesamten Stand. Bitte beachten Sie dabei folgende Punkte:
    • Eine Kontaktperson liefert alle Inhalte.
    • Ein Antrag wird eingereicht unter Angabe des Pavillon-Namens.
    • Benötigt wird eine übersichtliche Online-Tabelle mit Spieltiteln, am Stand teilnehmende Unternehmen bzw. Entwickler*innen, gewünschtem Rating, Links zum Spiel sowie Videomaterial (min. 10 Minuten).
    • Auf Wunsch sind gegen einen Aufpreis auch weitere Altersabstufungen möglich, sodass zum Beispiel USK-6er und -12er-Inhalte separat ausgewiesen und gespielt werden können.

Die USK steht bei Fragen, Problemen und Unklarheiten, die den Jugendschutz betreffen mit Rat und Tat zur Seite. Bei allen jugendschutzbezogenen Fragen zu Standbau, Werbung, Gimmicks, Shows, Merchandise und Kooperationen, kontaktieren Sie uns gerne unter gamescom@usk.de.

Für alle Fragen, die Tickets, Reservierung und Anreise betreffen, wenden Sie sich bitte an gamescom@visitor.koelnmesse.de.

Beispiele für die Verwendung des USK-Alterskennzeichens 

Inhalte mit den Alterskennzeichen USK 0 / USK 6 / USK 12: Diese Inhalte können auf der gamescom frei präsentiert werden. Bei Inhalten mit einem Alterskennzeichen USK 12 ist durch das Standpersonal darauf zu achten, dass Jüngere zwar zuschauen, aber nicht spielen dürfen.

Beispiel: Große Sticker im Eingangsbereich einer Spiel-/Ausstellungszone
Beispiel: Große Sticker im Eingangsbereich einer Spiel-/Ausstellungszone
Beispiel: Große Sticker im Eingangsbereich einer Spiel-/Ausstellungszone
Beispiel: Große Sticker für mehrere Stationen (eine Reihe)
Beispiel: Große Sticker für mehrere Stationen (eine Reihe)
Beispiel: Große Sticker für mehrere Stationen (eine Reihe)
Beispiel: Kleine Sticker für einzelne Stationen
Beispiel: Kleine Sticker für einzelne Stationen

Inhalte mit den Alterskennzeichen USK 16 / USK 18 oder Keine Kennzeichnung: Diese Inhalte dürfen nur der jeweiligen Altersgruppe gezeigt werden. Durch separate Räume, Suchtschutzwände und abgewandte Monitore muss ausgeschlossen werden, dass Jüngere diese Inhalte wahrnehmen können. Eine Zugangskontrolle durch das Standpersonal ist durch die Aussteller zu gewährleisten.

Beispiel: Separater Raum und kontrollierter Zugang
Beispiel: Separater Raum und kontrollierter Zugang
Beispiel: Sichtschutzwand und abgewandte Bildschirme
Beispiel: Sichtschutzwand und abgewandte Bildschirme
Beispiel: Abgewandte Bildschirme, kontrollierter Zugang
Ansprechpartner

Marek Brunner