Andere Online-Spiele und Apps

Auch Spiele oder Apps, welche weder im Handel oder in einem dem IARC-System angeschlossenen Storefront veröffentlicht werden sollen, unterliegen den Vorgaben des deutschen Jugendschutzes.

Es gibt viele Arten der Veröffentlichung von Spielen oder Apps. Auch wenn Sie ein Spiel oder eine App veröffentlichen, welche nicht im Handel oder in einem dem IARC-System angeschlossenen Storefront vertrieben werden soll, müssen Sie sich dabei an die Vorgaben des deutschen Jugendschutzes halten. Dies betrifft zum Beispiel Spiele oder Apps, welche über die eigene Webseite oder über andere Online-Stores verbreitet werden soll.

Um Sie bei der rechtskonformen Veröffentlichung Ihrer Inhalte zu unterstützen bietet USK.online weiterführende Beratung zu allen Themen rund um den Jugendschutz an.