FSK und USK erhalten Zuständigkeit für Online-Medien

Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und die Freiwillige Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) sind ab sofort auch für den Online-Bereich anerkannt.

In ihrer Sitzung am 14. September 2011 sprach die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) beiden Institutionen die Anerkennung als Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) aus.

„Wir freuen uns, dass jetzt zum ersten Mal die Selbstkontrollen nach dem Jugendschutzgesetz auch im Online-Bereich zuständig sein können“, so Felix Falk, Geschäftsführer der USK und Christiane von Wahlert, Geschäftsführerin der FSK.

Künftig werden beide Institutionen ihre langjährige Erfahrung und hohe Kompetenz auch im Bereich des Internet zur Verfügung stellen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur medialen Konvergenz und tragen zur Verbesserung des Jugendschutzes im Netz bei.

Unternehmen mit Online-Angeboten können sich ab sofort der FSK oder der USK als Mitglied anschließen. Beide Selbstkontrollen bieten ihren Mitgliedern besonderen Schutz vor Aufsichts- und Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie effektive Jugendschutzberatung bei der Gestaltung ihrer Webangebote.

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