Eltern sollten zu Weihnachten bei Computerspielen auf Altersbewertung achten

Viele Kinder und Jugendlichen freuen sich an Weihnachten über Computer- und Videospiele unter dem Baum. Wichtig ist dabei, dass Eltern zuvor beim Kauf auf die Alterskennzeichen der USK achten. „Mit dem USK-Kennzeichen können Eltern sicher sein, dass die Inhalte für die jeweilige Altersgruppe nicht beeinträchtigend oder gefährdend sind“, so Felix Falk, Geschäftsführer der USK. Im Fachhandel sowie auf seriösen Internetseiten und App-Stores sind USK-Alterskennzeichen übergreifend verfügbar.

Die Jugendschutzbewertungen sollten jedoch nicht mit pädagogischen Empfehlungen verwechselt werden. Wenn Eltern nach Ideen für besonders empfehlenswerte Spiele suchen, helfen Portale wie www.spielbar.dewww.spieleratgeber-nrw.de oder www.schau-hin.info weiter.

Zudem gilt wie bei allen Medien auch bei Spielen das Erziehungsprivileg der Eltern. Sie entscheiden letztendlich darüber, welche Medieninhalte ihre Kinder konsumieren dürfen, denn der individuelle Entwicklungsstand von Kindern kann im gleichen Alter trotzdem sehr unterschiedlich sein.

Auch nach dem Kauf der Spiele stellen sich viele Fragen beim Thema Spiele. Wie lange dürfen Kinder am Computer spielen? Was können Eltern tun, wenn Computerspiele zum Auslöser von Konflikten in der Familie werden? Und was tun beim Thema Online-Kommunikation, Mobbing oder Jugendschutzprogrammen? Diese und weitere Fragen beantwortet der neue „Elternratgeber für Computerspiele“. Dieser ist als PDF und als Druck bei der USK kostenfrei bestellbar.

„Kinder kommen immer früher mit digitalen Medien in Berührung. Eine gute Medienerziehung in der Familie ist deshalb umso wichtiger. Der Elternratgeber bietet eine Orientierungshilfe, um Eltern beim Thema „digitale Spiele“ in der Familie und beim Aufstellen gemeinsamer Spielregeln für eine altersgemäße und verantwortungsvolle Nutzung zu helfen“, so Felix Falk, Geschäftsführer der USK.

Über die USK

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist zuständig für die Prüfung von Computerspielen und Apps in Deutschland. Sie wurde 1994 als gemeinnützige Einrichtung gegründet. Die USK ist sowohl unter dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) als auch für Telemedien und Rundfunk unter dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) als zuständige Selbstkontrolle staatlich anerkannt. Im Bereich des Jugendschutzgesetzes vergeben staatliche Vertreter am Ende eines USK-Verfahrens die Alterskennzeichen. Darüber hinaus ist die USK Gründungsmitglied der International Age Rating Coalition (IARC), ein globales System, in dem Alterskennzeichen der USK auch für Online-Spiele und Apps vergeben werden.

Zahlreiche Unternehmen haben sich der USK im Onlinebereich als Mitglieder angeschlossen, um beim Thema Jugendschutz dauerhaft und besonders eng mit der Selbstkontrolle zusammenzuarbeiten. Dazu zählen unter anderem ActivisionBlizzard, Crytek, EA, GOG, King, Netzkino, Nintendo oder Rocket Beans TV.

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