Digital Fairness Act: USK bringt Expertise in EU-Konsultation ein

Am 17. Juli 2025 hat die Europäische Kommission die öffentliche Konsultation zum Digital Fairness Act (DFA) eröffnet. Der DFA ist Teil der europäischen Bemühungen, Verbraucherrechte im digitalen Raum zu modernisieren. Er nimmt Praktiken wie manipulative Designs, intransparente Personalisierung oder unangemessene Einflussnahme auf Nutzende in den Blick. Dabei soll ein Ordnungsrahmen geschaffen werden, der Innovation ermöglicht, aber voreilige Restriktionen vermeidet. Ein Schwerpunkt liegt dabei unter anderem auf dem Schutz vulnerabler Gruppen wie Minderjähriger in ihrer Rolle als Verbraucher.

Die USK beteiligte sich mit einer Stellungnahme, in der sie die Funktionsweise des deutschen Jugendmedienschutzes erläutert und darlegt, warum das System der regulierten Selbstregulierung in die europäische Regulierung einbezogen und gestärkt werden sollte. Der deutsche Jugendmedienschutz auf Basis regulierter Ko- und Selbstregulierung hat sich als effektiv, verhältnismäßig und praxisnah erwiesen. Daher plädiert die USK dafür, dieses Modell als Best Practice im Rahmen des DFA zu berücksichtigen.

In ihrer Stellungnahme betont die USK insbesondere: 

  • Regulierte Selbstregulierung als bewährtes System: Das deutsche Modell der Ko- und Selbstregulierung hat sich in der Praxis als wirksam erwiesen. Solche Mechanismen sollten als Best-Practice-Ansatz in den DFA integriert werden, um ein kohärentes europäisches Schutzniveau zu schaffen.
  • Schutz, Befähigung und Teilhabe: Der Ansatz verbindet Kinder- und Verbraucherschutz mit sicherer Teilhabe am digitalen Umfeld. Pauschale Verbotsansätze werden abgelehnt, erforderlich sind verhältnismäßige, kontext- und wirkungsorientierte Bewertungen im Einzelfall, etwa bei exzessiver Nutzung oder manipulativen Designs.
  • Bereits bestehende Berücksichtigung relevanter Themen: Aspekte wie Dark Patterns, In-Game-Käufe und personalisierte Inhalte sind bereits integraler Bestandteil der USK-Altersbewertung. Die Berücksichtigung von Vorsorgemaßnahmen sorgt dafür, dass Kinder sicher an digitalen Spielen teilhaben können.
  • Alterskennzeichen als präventives Instrument: Alterskennzeichen ermöglichen eine frühzeitige Bewertung digitaler Inhalte und Funktionen. In Kombination mit technischen Maßnahmen für altersgerechten Zugang entsteht ein kohärentes und verhältnismäßiges Schutzsystem.

Über die USK

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle ist eine freiwillige Einrichtung der Games-Branche. Sie prüft digitale Spiele und kennzeichnet sie in Deutschland mit einem Alterskennzeichen. Dabei weist sie auch auf mögliche Inhalts- und Nutzungsrisiken für Kinder und Jugendliche hin. Die USK ist sowohl unter dem Jugendschutzgesetz des Bundes als auch unter dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder als zuständige Selbstkontrolle anerkannt. Zahlreiche Unternehmen haben sich der USK als Mitglieder angeschlossen, um beim Thema Jugendschutz dauerhaft und besonders eng zu kooperieren. Darüber hinaus engagiert sich die USK in der Medienbildung und gibt z. B. den Elternratgeber heraus. Die USK wird von einem Beirat beraten, der u. a. die USK-Grundsätze und die Leitkriterien für die Prüfungen festlegt. Weitere Informationen: www.usk.de

Ansprechpartner

Lorenzo von Petersdorff

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