Kinderrechte digital schützen: USK setzt sich für klare, praktikable EU-Leitlinien ein 

Der Digital Services Act (DSA) verpflichtet Online-Plattformen gemäß Artikel 28 Absatz 1 dazu, durch Maßnahmen für mehr Privatsphäre, Sicherheit und Schutz Minderjährige besonders zu schützen. Damit Online-Anbieter diese Vorgaben rechtssicher umsetzen können, hat die Europäische Kommission Leitlinien zur Konkretisierung dieser Verpflichtung erarbeitet. Bis zum 15. Juni 2025 war die Öffentlichkeit aufgerufen, Rückmeldungen zu diesem Entwurf abzugeben. Auch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat ihre Position in einer ausführlichen Stellungnahme dargelegt. 

Die Leitlinien sollen Online-Plattformen dabei unterstützen, geeignete Maßnahmen auszuwählen, um Kinder und Jugendliche besser zu schützen. Doch viele Formulierungen wirken wie verbindliche Regeln, während praktische und alltagstaugliche Empfehlungen, die sich an der realen Mediennutzung junger Menschen orientieren fehlen. Deshalb braucht es klare, umsetzbare Hinweise und die Einbindung der Expertise von Selbstkontrolleinrichtungen wie der USK. Diese verfügen über langjährige Erfahrung, Vertrauen in der Branche und in Deutschland anerkannte Prüfverfahren und können so wesentlich zur wirksamen Umsetzung des Jugendschutzes im digitalen Raum beitragen. 

Die USK hat ihre Stellungnahme eingereicht und fordert insbesondere: 

  • Differenzierte Altersprüfung: Der starke Fokus der Leitlinien auf Altersprüfungen greift zu kurz. Altersverifikationen sind bei Angeboten wie Pornographie oder Glückspiel, die sich allein an Erwachsene richten, richtig. In anderen Fällen, wie z.B. bei Computerspielen, die bereits klare Alterskennzeichen in Deutschland aufweisen, ist eine zusätzliche strikte Altersverifikation kritisch zu sehen, unabhängig davon, ob sie in den Anwendungsbereich des DSA fallen. Es existieren bereits sichere und praktikable Lösungen, den Zugang altersgerecht zu ermöglichen. Besonders „Parental Control“-Tools schützen sicher und sparen gleichzeitig Daten. Sie erlauben eine flexible und angemessene Einstellung der Schutzmaßnahmen und sichern so die altersgerechte Teilhabe von Kindern.  
  • Selbstregulierung stärker einbeziehen: Alterskennzeichen digitaler Spiele, wie sie z. B. durch das IARC-System vergeben werden, helfen Risiken besser einzuschätzen und fördern altersgerechte Filterungen. Diese Alterskennzeichen berücksichtigen bereits potenzielle Risiken für Kinder und Jugendliche, da sie sowohl jugendschutzrelevante Inhalte als auch problematische Spielmechaniken und enthaltene Schutzmaßnahmen bewerten. Diese bewährten Schutzmechanismen werden im Entwurf zu wenig berücksichtigt. 
  • Parental Controls besser berücksichtigen: Kinderschutzfilter sind eine wichtige Grundlage für einen sicheren Zugang zu Online-Plattformen. Sie ermöglichen altersgerechte Teilhabe, schützen die Privatsphäre und stärken das Erziehungsrecht der Eltern. In Deutschland sind sie erprobt, anerkannt und gesetzlich geprüft und sollten in den EU-Leitlinien stärker beachtet werden.

Über die USK

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle ist eine freiwillige Einrichtung der Games-Branche. Sie prüft digitale Spiele und kennzeichnet sie in Deutschland mit einem Alterskennzeichen. Dabei weist sie auch auf mögliche Inhalts- und Nutzungsrisiken für Kinder und Jugendliche hin. Die USK ist sowohl unter dem Jugendschutzgesetz des Bundes als auch unter dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder als zuständige Selbstkontrolle anerkannt. Zahlreiche Unternehmen haben sich der USK als Mitglieder angeschlossen, um beim Thema Jugendschutz dauerhaft und besonders eng zu kooperieren. Darüber hinaus engagiert sich die USK in der Medienbildung und gibt z. B. den Elternratgeber heraus. Die USK wird von einem Beirat beraten, der u. a. die USK-Grundsätze und die Leitkriterien für die Prüfungen festlegt. Weitere Informationen: www.usk.de

Ansprechpartner

Lorenzo von Petersdorff

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