In einer neu veröffentlichten Stellungnahme begrüßt die USK das JMStV-Eckpunktepapier der Länder. Gleichzeitig macht sie aber deutlich, dass die Überlegungen weiterhin keine angemessene Lösung für die dringend notwendige gesetzliche Konvergenz bieten.
„Wenn gesetzlicher Jugendschutz in der Zukunft funktionieren soll, dann muss jetzt auch der Bund aktiv werden“, so Felix Falk, Geschäftsführer der USK. „Ohne mutige und übergreifende Regelungen werden die Gesetze von 2003 den Anschluss an die mediale Realität und die internationalen Entwicklungen uneinholbar verlieren.“
Laut USK geben die Eckpunkte einige dringend notwendige Anstöße für einen funktionierenden Online-Jugendschutz. Die Angleichung der Altersstufen, die Neujustierung der Aufgabenbereiche von Aufsicht und Selbstkontrollen oder die stärkere Verankerung von Jugendschutzprogrammen werden dabei besonders begrüßt. Gleichzeitig seien jedoch einige Änderungen, Klarstellungen und Korrekturen dringend notwendig, wofür die USK in ihrer Stellungnahme zahlreiche Vorschläge für konkrete Verbesserungen liefert.
Über die USK
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist eine freiwillige Einrichtung der Computerspielewirtschaft. Sie ist zuständig für die Prüfung von Computerspielen in Deutschland. Am Ende eines USK-Verfahrens vergeben staatliche Vertreter die Alterskennzeichen. Die USK ist sowohl unter dem Jugendschutzgesetz als auch für den Online-Bereich unter dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag als zuständige Selbstkontrolle staatlich anerkannt.
Zahlreiche Unternehmen haben sich bereits der USK als Mitglieder angeschlossen, um beim Thema Jugendschutz von einem starken Partner profitieren zu können. Dazu zählen u.a. 4Players, Aeria Games, Bigpoint, Brot und Spiele, Computec, Crytek, Electronic Arts, Gameforge, IDG, InnoGames, Klaß & Ihlenfeld Verlag, Nintendo, OnlineWelten, ProSiebenSat.1 Games, upjers, Village1 mit allen ihren jeweiligen Angeboten.