USK sorgt für Jugendschutz auf der gamescom

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) unterstützt die Koelnmesse und die Messeaussteller als Jugendschutzpartner bei der in dieser Woche stattfindenden weltweit größten Messe für interaktive Unterhaltungselektronik.

„Auf der gamescom sorgen wir als USK für einen besonders hohen Jugendschutzstandard“, so Felix Falk, Geschäftsführer der USK, „Eltern können ihre Kinder also problemlos die Hallen erkunden lassen und dort mit ihnen gemeinsam auf Entdeckungsreise gehen“.

Allerdings sollten die Besucher darauf achten, ein gültiges Ausweisdokument (mit Lichtbild) dabei zu haben. Alle Spiele, Demos, Trailer oder Bühnenpräsentationen, die für Kinder und Jugendliche auf der Messe zugänglich sind, verfügen über ein USK-Kennzeichen. Bereits vor Betreten der Messehallen werden Handgelenkbändchen ausgegeben, damit das Standpersonal schnell und unkompliziert das Alter der Besucher feststellen kann. Kinder unter 12 Jahren benötigen noch kein Bändchen, sie können alle öffentlichen Bereiche besuchen. Kinder ab 12 Jahren erhalten ein grünes Bändchen, ein blaues wird ab 16 und ein rotes ab 18 Jahren verteilt. Damit wird sichergestellt, dass Kinder und Jugendliche nur die Angebote spielen und erleben können, die für ihre Altersgruppe freigegeben sind.

Am USK-Stand in Halle 10.2 steht die USK Besuchern, Ausstellern und der Presse für Fragen zum Jugendschutz zur Verfügung. Dort kann man bei einem Quiz auch sein Wissen unter Beweis stellen und ein T-Shirt gewinnen.

Ebenfalls vertreten ist die USK beim gamescom congress, am Donnerstag, den 18. August. Hier nimmt die USK an den Podiumsdiskussionen „Virtual Insanity? Jugendschutz und VR“ sowie „Alles Bleibt Anders: Die Zukunft des Jugendmedienschutzes“ teil. Mehr Informationen unter www.gamescom-congress.de

Über die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist eine freiwillige Einrichtung der Games-Branche. Sie ist zuständig für die Prüfung zur Alterseinstufung von digitalen Spielen in Deutschland. Die USK ist sowohl unter dem Jugendschutzgesetz des Bundes als auch unter dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder als zuständige Selbstkontrolle anerkannt. Im klassischen USK-Prüfverfahren nach dem Jugendschutzgesetz erteilen staatliche Vertreter*innen auf Empfehlung von unabhängigen Jugendschutzsachverständigen die Alterskennzeichen. Darüber hinaus vergibt die USK ihre Alterskennzeichen innerhalb des internationalen IARC-Systems für Online-Spiele und Apps. Zahlreiche Unternehmen haben sich der USK als Mitglieder angeschlossen, um beim Thema Jugendschutz dauerhaft und besonders eng zu kooperieren. Die USK engagiert sich zudem über verschiedene Initiativen wie z. B. dem Elternratgeber im Bereich der Medienbildung.
Die USK wird von einem Beirat beraten, der u. a. die USK-Grundsätze und die Leitkriterien für die Prüfungen festlegt.

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