Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist als offizielle Jugendschutzpartnerin der Koelnmesse GmbH umfassend beauftragt, auf der gamescom den Messe-Jugendschutz zu betreuen. Dies beinhaltet die Alterskennzeichnung sämtlicher Inhalte aller Plattformen, inkl. Trailer und spielbasierter Bühnenprogramme. Zusätzlich ist die USK beim Thema Jugendschutz erste Ansprechpartnerin für alle gamescom-Aussteller, ob nun im Vorfeld oder während der Messe selbst.
Als Aussteller sind Sie nach den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) vollständig dafür verantwortlich, dass Ihr Stand und die Präsentationen den Anforderungen des deutschen Jugendschutzes entsprechen. Die Einhaltung wird durch die Ordnungsbehörden an allen Messetagen kontrolliert. Für die konsequente und einheitliche Umsetzung hat die Koelnmesse gemeinsam mit der USK die im Folgenden beschriebenen Regelungen getroffen. Diese sind relevant für die Aussteller der gamescom in der Entertainment Area.
Der Veranstalter (Koelnmesse) wird am Eingang die Besucher*innen gemäß ihrem Alter (per Lichtbildausweis/Foto-Krankenkassenkarte nachgewiesen) mit nicht-abnehmbaren Handgelenksbändchen ausstatten. Die Farben dieser Bändchen sind analog zu den Farben der Alterskennzeichen der USK (USK 12 / USK 16 / USK 18) und unterstützen das Standpersonal bei den Alterskontrollen. Das Elternprivileg gilt auf dem Messegelände nicht – nur wer wirklich das entsprechende Alter erreicht hat, darf die ausgewiesenen Bereiche betreten.
Die wichtigsten Informationen zusammengefasst
- Die Frist für die Einreichung der zu prüfenden Unterlagen bei der USK endet am 11. August 2026 um 15.00 Uhr. Nur bei fristgerechter Einreichung kann sichergestellt werden, dass die USK-Alterskennzeichen rechtzeitig vor Messebeginn übersandt werden.
- Alle Spiel-Stationen im B2C-Bereich sind verpflichtet, die korrekten USK-Altersfreigaben nach dem JuSchG anzuzeigen. Für den B2B-Bereich ist keine Kennzeichnung erforderlich.
- IARC/Storefront-Alterskennzeichen von bspw. Steam oder Google Play gelten nicht auf Messen, sondern nur online in den jeweiligen Storefronts.
- Inhalte, die keine USK-Altersfreigabe nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) erhalten haben, dürfen ausschließlich volljährigen Personen zugänglich gemacht werden. Diese Inhalte müssen deutlich sichtbar mit einem generischen „18+“-Kennzeichen gekennzeichnet sein.
- Wir empfehlen, große Sticker weithin sichtbar ins Artwork, an den Standwänden oder an den Spielstationen zu integrieren.
- Trailer im offenen B2C-Bereich (USK 0 bis USK 12) benötigen eine Altersfreigabe nach dem JuSchG. Das USK-Kennzeichen muss jedoch weder im Trailer selbst noch am Stand angezeigt werden.
- Die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes wird von der zuständigen Behörde vor Ort überprüft. Bei Zuwiderhandlungen werden entsprechende rechtliche Maßnahmen eingeleitet. Im Falle von Verstößen drohen – neben der sofortigen Schließung des Messestandes – Geldbußen in beträchtlicher Höhe.
Das müssen Sie beachten
- Um Demos und Trailer einzureichen benutzen Sie bitte dieses Formular, fügen das Material hinzu (Links, Cloud Transfers, Game Keys) und senden alles an test@usk.de
- Bitte reichen Sie Ihr Spiel oder Ihren Trailer ein, sobald die prüffähige Fassung vollständig vorliegt. So vermeiden Sie unnötigen Zeitdruck kurz vor Ablauf der Einreichungsfrist.
- Auch nach der Prüfung durch die USK darf das Spiel- oder Trailermaterial noch weiter verbessert werden, solange keine jugendschutzrelevanten Änderungen vorgenommen werden.
- Ersteinreicher müssen mit einer Vorkassenzahlung vor Prüfungsbeginn rechnen. Bitte planen Sie dies ein und nutzen Sie die schnellste Überweisungsmöglichkeit.
- Spiele, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt ein rechtlich bindendes USK-Kennzeichen tragen, dürfen (auch als Demos) mit dem vergebenen Alterskennzeichen ausgestellt werden.
- Trailer ohne Spielinhalte (z.B. Image-Filme, reine Hardwarepräsentation ohne Spielszenen) benötigen keine USK-Altersfreigabe.
- Mehrere Trailer, die an einem Ort in Endlosschleifen laufen, können als Trailerrolle mit nur einem Antrag eingereicht werden (Trailer-Bundle).
- Weitere Details zur Prüfung und das Antragsformular für Messen finden Sie hier.
- Die Kostenordnung finden Sie hier.
- Jede Spielstation muss entweder einzeln oder als Reihe deutlich sichtbar mit dem korrekten USK-Alterskennzeichen (in Form eines Stickers) gekennzeichnet werden:
- Sticker-Größe einzeln: min. 3,5 x 3,5 cm.
- Sticker-Größe für eine Reihe: min. 20 x 20 cm.
- Eventuell vorhandene Zusatzhinweise sollten nicht angezeigt werden.
- Nur Inhalte mit einer USK-Altersfreigabe USK 0/6/12 dürfen öffentlich präsentiert werden (siehe Beispiele unten).
- Inhalte mit einer USK-Altersfreigabe USK 16/18 oder ohne Kennzeichnung dürfen nur in geschlossenen Räumen oder auf andere Weise sichtgeschützt und zugangskontrolliert gezeigt werden, z. B. durch:
- Abgewandte Monitore, Sichtschutzwände oder separate Räume mit Zugangskontrollen (siehe Beispiele unten).
- Hat ein Spiel keine USK-Altersfreigabe, verwenden Sie in diesem Fall allgemeine „18+“- oder „Nur für Erwachsene“-Hinweise am Eingang. Die offiziellen USK-Kennzeichen dürfen nicht verwendet werden.
- Im Gegensatz zu Spielstationen muss ein Trailer-Rating nicht am Monitor angezeigt werden.
- Die USK stellt keine Sticker zur Verfügung. Aussteller müssen sie selbst drucken, ins Artwork integrieren oder über Drittanbieter kaufen.
- Jedes Spiel mit rechtlich bindender USK-Altersfreigabe darf gemäß den vorstehenden Kriterien auch live gespielt werden.
- Streamer*innen und Stände mit noch ungeprüften Spielen müssen vorab eine 15-minütige „Fake-Präsentation“ einreichen, die dann als Grundlage für die USK-Altersfreigabe dient. Diese Hands-Off-Präsentationen werden als “Trailer” eingereicht.
- Indie-Arenen, Hochschulen, Gemeinschaftsstände und Länderpavillons erhalten mit einem Antrag (“Spiele-Bundle“) eine USK-Altersfreigabe für den gesamten Stand. Bitte beachten Sie dabei folgende Punkte:
- Eine Kontaktperson liefert alle Inhalte.
- Ein Antrag wird eingereicht unter Angabe des Pavillon-Namens.
- Benötigt wird eine übersichtliche Online-Tabelle mit Spieltiteln, am Stand teilnehmende Unternehmen bzw. Entwickler*innen, gewünschtem Rating, direkt zugängliche Links/Keys zum Spiel sowie Videomaterial (schnell und lange verfügbar, min. 10 Minuten Lauflänge, z.B. YouTube, Private Links, keine Barrieren).
- Durch einen weiteren Antrag sind auch weitere Altersabstufungen möglich, sodass zum Beispiel USK 6 Inhalte innerhalb eines USK 12-Standes separat ausgewiesen und gespielt werden können.
- Trailer bis zur Freigabe von einschließlich USK 12 dürfen öffentlich präsentiert werden.
- Im Gegensatz zu den Spielstation muss ein Trailer-Rating nicht am Monitor oder im Trailer angezeigt werden.
- Bei der Erstellung von Trailern, die für eine USK 12 in Frage kommen sollen, orientieren Sie sich bitte an dem Level, das man in FSK-12-geprüften Spielfilmen sehen würde (“Fluch der Karibik”, “Star Wars”, “Herr der Ringe”, etc.).
- Trailer mit einer USK-Altersfreigabe USK 16/18 oder ohne Kennzeichnung dürfen nur in geschlossenen Räumen oder auf andere Weise sichtgeschützt und zugangskontrolliert gezeigt werden, z. B. durch:
- Abgewandte Monitore, Sichtschutzwände oder separate Räume mit Zugangskontrollen (siehe Beispiele unten).
- Hat ein Trailer keine USK-Altersfreigabe, verwenden Sie in diesem Fall allgemeine „18+“- oder „Nur für Erwachsene“-Hinweise am Eingang. Die offiziellen USK-Kennzeichen dürfen nicht verwendet werden.
- Poster und Artworks sollten üblichen Plakaten in der Öffentlichkeit entsprechen.
- Bitte bedenken Sie immer, dass die gamescom eine Familienmesse ist.
Die USK steht bei Fragen, Problemen und Unklarheiten, die den Jugendschutz betreffen mit Rat und Tat zur Seite. Bei allen jugendschutzbezogenen Fragen zu Standbau, Werbung, Bühnenprogrammen, Merchandise und Kooperationen kontaktieren Sie uns gerne unter gamescom@usk.de.
Beispiele für die Verwendung des USK-Alterskennzeichens
Inhalte mit den Alterskennzeichen USK 0 / USK 6 / USK 12: Diese Inhalte können auf der gamescom frei präsentiert werden. Bei Inhalten mit einem USK-Alterskennzeichen USK 12 ist durch das Standpersonal darauf zu achten, dass Jüngere zwar zuschauen, aber nicht spielen dürfen.
Inhalte mit den USK-Alterskennzeichen USK 16 / USK 18 oder ohne eine USK-Altersfreigabe nach dem JuSchG: Diese Inhalte dürfen nur der jeweiligen Altersgruppe gezeigt werden. Durch separate Räume, Sichtschutzwände und abgewandte Monitore (Privacy Screens) muss ausgeschlossen werden, dass Jüngere diese Inhalte wahrnehmen können. Eine Zugangskontrolle durch das Standpersonal ist durch die Aussteller zu gewährleisten.




