Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) mit Sitz in Bonn ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Am 1. Mai 2021 ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes in Kraft getreten und die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) wurde zur heutigen Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz. Die Aufgaben der BzKJ sind in § 17a des reformierten Jugendschutzgesetzes (JuSchG) geregelt.
Über die in der BzKJ angesiedelte Prüfstelle für die Durchführung der Indizierungsverfahren ist die Bundeszentrale weiterhin für die Indizierung jugendgefährdender Medien zuständig. Dazu zählen unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien sowie Medien, in denen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelzenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird (§ 18 Absatz 1 Satz 2 JuSchG).
USK-Kennzeichen informieren über eine mögliche Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe. Gleichzeitig schließt die USK-Kennzeichnung und Freigabe eines Spiels die Vermutung einer jugendgefährdenden Wirkung eines Spiels aus – somit kann ein Spiel mit USK-Kennzeichen nicht mehr durch die Bundesprüfstelle indiziert werden.
Weitere Indizierungsgründe und nähere Informationen dazu gibt es auf bzkj.de.