Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ist eine deutsche Bundesbehörde, die für die Indizierung von Träger- und Telemedien mit jugendgefährdenden Inhalten zuständig ist.
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) legt bestimmt Fallgruppen jugendgefährdender Medien fest, die von der BPjM auf Antrag hunderter Antragsberechtigter indiziert werden können. Dazu zählen unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien, sowie Medien, in denen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird (§ 18 Absatz 1 Satz 2 JuSchG).
USK-Kennzeichen informieren über eine mögliche Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern und Jugendlichen einer bestimmter Altersgruppe. Gleichzeitig schließt die USK-Kennzeichnung und Freigabe eines Spiels die Vermutung einer jugendgefährdenden Wirkung eines Spiels aus – somit kann ein Spiel mit USK-Kennzeichen nicht mehr durch die Bundesprüfstelle indiziert werden.
Weitere Indizierungsgründe und nähere Informationen dazu gibt es auf bundespruefstelle.de.