Informationen für gamescom-Aussteller:

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist als offizieller Jugendschutzpartner der Koelnmesse GmbH umfassend beauftragt, auf der gamescom den Messe-Jugendschutz zu betreuen. Dies beinhaltet die Alterskennzeichnung sämtlicher Inhalte (alle Plattformen, inkl. Mobile, Browsergames, Portale sowie Trailer, Bühnenprogramme o.ä.); zusätzlich ist die USK beim Thema Jugendschutz erster Ansprechpartner für alle gamescom-Aussteller, ob nun im Vorfeld oder während der Messe selbst.

Als Aussteller sind Sie nach den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes vollständig dafür verantwortlich, dass Ihr Stand und die Präsentation den Anforderungen des deutschen Jugendschutzes entsprechen. Die Einhaltung wird durch die Ordnungsbehörden an den Messetagen kontrolliert. Für die konsequente und einheitliche Umsetzung hat die Koelnmesse gemeinsam mit der USK die im Folgenden beschriebenen Regelungen getroffen. Diese sind relevant für ALLE Aussteller der gamescom.

Die Gamescom 2013 findet statt von Mittwoch, 21. August 2013 bis Sonntag, 25. August 2013

  • Was muss eingereicht werden?
    Versionen für alle Plattformen (einschließlich Mobile Games & Browsergames) und selbstablaufende Trailer/Bühnenprogramme, die auf der Messe im offenen (USK 0, USK 6, USK 12) und halboffenen Publikumsbereich (USK 16) gezeigt werden sollen, müssen gemäß den Bedingungen der Koelnmesse bei der USK zur Alterskennzeichnung eingereicht werden. Spielinhalte und Trailer, die ausschließlich im 18er-Bereich oder in den geschlossenen Bereichen der Business-Area gezeigt werden, sind nicht kennzeichnungspflichtig. Es wird jedoch empfohlen, diese im Sinne der Transparenz und zur Vermeidung von Unstimmigkeiten vor Ort, ebenfalls prüfen zu lassen.
  • Wann ist die Deadline für die gamescom?
    Alle Spielinhalte und Trailer sind bis spätestens 07.08.2013, 15.00 Uhr bei der USK auf Datenträgern einzureichen. Alle fristgemäß eingereichten gamescom-Anträge mit technisch reibungslos laufenden Versionen werden bis zum Abend des 20.08.2013 garantiert ein Prüfergebnis erhalten. Nach dem 07.08.2013 eintreffende Prüftitel werden für die gamescom nicht mehr bearbeitet.

    Bitte sammeln Sie keine Titel an, schicken Sie einzelne Prüftitel mit Anträgen sofort zur USK, sobald sie für die Messe fertig sind. Für die Chance zur Einhaltung von Fristen ist ein früher Einreichungstermin für Sie und uns ideal. Eine nachträgliche Kennzeichnung von Titeln, die der USK bis zur obigen Deadline nicht vorgelegen haben, ist grundsätzlich nicht möglich. Es wird keine Vor-Ort Ratings in Köln geben.

  • Wie wird beantragt?
    Bitte nutzen Sie unser Antragsformular, dass hier herunterladen können, und vermerken Sie an dafür vorgesehener Stelle, dass Sie eine Prüfung von Inhalten für die gamescom beantragen. Der Antrag muss zusammen mit Titel und Unterlagen per Post oder Kurier an die USK geschickt werden. Auf dem Antragsformular ist durch Sie entsprechend der tatsächlich eingereichten Version zu vermerken:
    • gamescom-Demo
      für extra produzierte (Messe-) Demos / für unvollständige Vorab-Versionen (mit genauen Angaben, welche Spielabschnitte auf der gamescom gezeigt werden)
    • Vollversion
      für im Sinne der Grundsätze der USK finale Versionen
    • gamescom-Trailer
      für Trailer, Developer Walkthroughs, Bühnenpräsentationen
    • Spielesammlungen
      Für Sammlungen von Casualgames, Handygames einfachster Art
      Hier werden nur Spiele der Altersstufe 0 oder 6 geprüft, alle dazu nicht passenden Spiele werden im Gremienverfahren geprüft, der Anbieter wird vor der Verfahrensänderung informiert.
  • Die Prüfgenühren richten sich nach der aktuellen Kostenordnung.

  • Gültigkeit des Prüfergebnisses
    Die Alterskennzeichnung für eine Demo oder Vorabversion gilt nur für diese unvollständige Fassung. Für die Vollversion muss später separat ein Kennzeichen beantragt werden. Eine Garantie auf dieselbe Alterskennzeichnung der Vollversion wie für die erhaltene Demo/Vorabversion gibt es nicht.

    Es obliegt wie immer letztlich dem USK-Testbereich die Unterscheidung zwischen Demo-/Vorab- und Vollversion je nach Fertigstellungsgrad des tatsächlichen vorgelegten Datenträgers vorzunehmen. Selbstverständlich werden Sie über mögliche Verfahrensunterschiede zu Ihrem Antrag informiert.
  • Veröffentlichung der Prüfergebnisse
    Wie üblich werden Prüfergebnisse direkt nach der Prüfung zu Ihnen gefaxt und dann auch auf der USK-Homepage veröffentlicht. Wenn Sie keine Veröffentlichung wünschen, markieren Sie das bitte auf dem Antragsformular! Aus der Prüfung von Vollversionen resultiert ein Jugendentscheid, das Ihnen später zugeschickt wird.
  • Verwendung der Kennzeichen am Stand selbst
    Die gamescom hat einen offenen Publikumsbereich, dessen Stände generell altersunabhängig mit der ganzen Familie besucht werden können. Es gibt einige Regelungen, die dennoch beachtet werden müssen:
    • Der Veranstalter (Koelnmesse) wird in Zusammenarbeit mit der USK am Eingang die Besucher gemäß ihrem Alter mit nicht abnehmbaren Handgelenksbändchen analog zu den Farben der USK-Kennzeichen 12 / 16 / 18 ausstatten, so dass das Standpersonal problemlos an den Displays Alterskontrollen vornehmen kann. Bitte beachten Sie, dass die Handgelenksbändchen auch bereits am Mittwoch ausgegeben werden und entsprechend beachtet werden müssen!
    • Spiele / Trailer mit dem Kennzeichen USK 18 bzw. ohne USK-Kennzeichen dürfen ausschließlich in nur für Personen ab 18 Jahren zugänglichen Bereichen präsentiert werden. Eine Zugangskontrolle durch das Standpersonal ist durch die Aussteller zu gewährleisten. Bildschirme/Displays sind so zu positionieren, dass diese für jüngere Messebesucher nicht einsehbar sind.
    • Spiele mit dem Kennzeichen USK 16 sind innerhalb der offenen Standgestaltung so zu positionieren, dass die Bildschirme/Displays nur für den bzw. die aktiven Spieler einsehbar sind und ein „Zuschauen“ für jüngere Messebesucher ausgeschlossen ist.
    • Bei Displays auf denen Spiele mit dem Kennzeichen USK 12 laufen, ist durch die Aussteller zu beachten, dass jüngere Besucher durchaus zuschauen dürfen.
    • An oder neben allen Spielstationen ist gut sichtbar (Empfehlung: mind. 3,5 x 3,5 cm) der entsprechende USK-Sticker anzubringen. Entsprechende Vorlagen finden Sie hier. Bitte beachten sie, dass 16/18er-Bereiche ebenfalls deutlich sichtbar neben dem Eingang zu kennzeichnen sind.

Die zuständige Behörde (Stadt Köln) wird die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes vor Ort verstärkt überprüfen und bei Zuwiderhandlungen entsprechende rechtliche Maßnahmen einleiten. Im Falle von Verstößen drohen neben der Schließung des Messestandes Geldbußen in beachtlicher Höhe.

Auch um letzerem vorzubeugen, steht Ihnen die USK bei jeglichen Fragen, Problemen und Unklarheiten den Jugendschutz betreffend mit Rat und Tat zur Seite.

Verantwortlicher USK-Mitarbeiter:

Marek Brunner
Leiter des Testbereiches
Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)
Torstraße 6 | 10119 Berlin - Germany
Phone: +49-30-2408866-15
Mobile: +49-1723069633
E-Mail: gamescom--at--usk.de

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Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)
Torstr. 6
10119 Berlin

Telefon: +49 30 240 8866 0
Telefax: +49 30 240 8866 29

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Hier finden Sie den Prüfantrag zur Alterskennzeichnung. 

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